„Sachsen blüht“: Initiative läuft weiter
Impulse für mehr Insektenschutz auch im Siedlungsraum gibt seit 2019 die Initiative „Sachsen blüht“. Im neuen Doppelhaushalt des Freistaates stehen erneut Gelder dafür bereit.
Insgesamt 45 Hektar Blühfläche im Siedlungsbereich sind seit 2019 im Rahmen der Initiative „Sachsen blüht“ entstanden. Sie verteilen sich auf 300 Einzelflächen von im Schnitt 1.500 Quadratmetern Größe. Geschaffen haben diese Flächen überwiegend Private und Kommunen (Anteil jeweils 35 Prozent). Darauf verwies der Landesverband Sachsen des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DVL) am Montag in Nossen.
Nicht nur Landwirte müssen sich für Insekten engagieren
Die Initiative gilt als erfolgreich – und soll daher fortgesetzt werden. Sachsens Agrar- und Umweltminister Wolfram Günther (Grüne) sagte: „Die Initiative ist ein wichtiger Baustein, wenn es darum geht, Insekten in Siedlungen zu schützen. Sie zeigt erfolgreich auf, was möglich ist und sie demonstriert, was neben der Landwirtschaft auch die Kommunen, Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen für vielfältige Lebensräume und Arten leisten und leisten können.“
Günther verwies darauf, dass die Landtagsfraktionen von CDU, SPD und Grünen „Sachsen blüht“ gemeinsam initiiert hatten, noch bevor sie die aktuelle Koalition bildeten. Auch im neuen Haushalt sind wieder Gelder dafür eingestellt. Der Einzelplan des Umwelt- und Agrarministeriums weist für dieses und nächstes Jahr insgesamt 150.000 Euro für das Projekt aus.
„Sachsen Blüht“ – mit Gebieseigenem Saatgut und fachlicher Anleitung
Als Initiative des Landtages für neue Insektenwiesen in Städten und Dörfern begann „Sachsen blüht“ mit zunächst zweijähriger Laufzeit im Herbst 2019. Sie wird in Kooperation von DVL Landesverband Sachsen, Landesstufung Natur und Umwelt und Senckenberg Museum für Tierkunde durchgeführt.
Interessierte Privatpersonen, Kommunen, Vereine oder Unternehmen erhielten gebietseigenes Saatgut für die Anlage oder Aufwertung von Blühflächen. Zudem gab es Hinweise zur Anlage und Pflege der Insektenwiesen. Sie verpflichteten sich zu einer insektenfreundlichen Bewirtschaftung über einen Zeitraum von fünf Jahren. Bedingung war, dass die jeweilige Fläche im Siedlungsbereich lag und öffentlich einsehbar war. Sie sollte zwischen 1.000 und 2.000 Quadratmeter groß sein und nicht bereits anderweitig Förderung erhalten.
Für Landwirte gibt es gesonderte Programme zur Förderung von Blühstreifen und Maßnahmen des Insektenschutzes.
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