Erlass

Sachsen erschwert Tiertransport in Drittländer

Bei Tiertransporten in Drittländer will das Sozialministerium die Einhaltung der Vorschriften besser durchsetzen lassen. (c) Sabine Rübensaat
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Das sächsische Sozialministerium will mit einem Erlass sicherstellen, dass Tiertransporte in Drittländer rechtskonform ablaufen. Die Maßnahme soll vor allem Amtstierärzten die Plausibilitätsprüfung erleichtern.

Laut dem Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erschwert Sachsen durch einen Erlass den Tiertransport in Drittländern. In einer Erklärung teilt es mit: „Künftig sind Tiertransporte in Drittländer nur dann erlaubt, wenn die Versorgungsstationen, an der Tiere unterwegs ausgeladen, gefüttert, getränkt und ruhen gelassen werden sollen, ordnungsgemäß ausgestattet und behördlich zugelassen sind.“ Dies habe der Organisator des Transportes dem Amtstierarzt nachzuweisen, der den Transport genehmigt. Das Ministerium habe die zuständigen Behörden per Erlass entsprechend angewiesen.

Tierärzte erhalten bessere Handlungsgrundlage

Tiertransporte in Drittländer seien nur dann genehmigungsfähig, wenn die Vorgaben der Europäischen Tiertransportverordnung (TTVO) umgesetzt werden. „Mit dem Erlass geben wir den handelnden Tierärzten eine bessere Handlungsgrundlage, damit sie die ihnen obliegende Plausibilitätsprüfung auch tatsächlich durchführen können“, so Sozialministerin Petra Köpping (SPD).


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Welche konkreten Veränderungen in dem Genehmigungsprozedere die Einhaltung der Vorgaben besser als bisher durchsetzen sollen, teilte das Sozialministerium nicht mit. Eine Mittwochmittag gestellte Anfrage der Bauernzeitung blieb bis zum späten Donnerstagnachmittag unbeantwortet.

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes sind die tierschutzrechtlichen Vorgaben der EU zum Tiertransport bis zum Bestimmungsort einzuhalten, auch wenn dieser in einem Drittland liegt.

Kein gerundsätzliches Verbot von Tiertransporten

Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther (Grüne) begrüßte den Erlass des sächsischen Sozialministeriums. „Das ist ein weiterer und wichtiger Schritt in Richtung von ganz praktischem Tierwohl“, sagte er.

Medien hatten am vergangenen Wochenende von einem bevorstehenden Verbot von Tiertransporten in Drittländer durch den Freistaat Sachsen berichtet . Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben bereits entsprechende Verbote erlassen. Auslöser dieser Schritte waren vermutlich eine Fernsehsendung der ARD, die Verstöße gegen die EU-Bestimmungen dokumentiert hatte. kb