Die AbL befürchtet den Ausverkauf landwirtschaftlicher Flächen in Sachsen. © Karsten Bär

Agrarstrukturgesetz in Sachsen: AbL schickt Briefe an Betriebe

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Mitteldeutschland geht für eines ihrer wichtigsten Anliegen in die Offensive. Mit einem Brief an alle sächsischen Landwirtschaftsbetriebe will sie die Dringlichkeit des Agrarstrukturgesetzes deutlich machen. Die Spitzen anderer Verbände verhinderten dessen Verabschiedung, kritisiert die AbL.

Von Karsten Bär

Dieser Tage dürften viele der rund 6.000 sächsischen Landwirtschaftsbetriebe Post von der AbL bekommen. Mit einem Brief will der Verband auf die Dringlichkeit eines Agrarstrukturgesetzes in Sachsen hinweisen. Betriebsleiter und Hofinhaber werden aufgefordert, sich in ihren Verbänden für eine Zustimmung zu dem Vorhaben einzusetzen.

Andere Verbände lehnen Agrarstrukturgesetz in Sachsen ab

Der Entwurf für ein sächsisches Agrarstrukturgesetz ist bereits erarbeitet. „Verbandsspitzen vom Sächsischen Landesbauernverband (SLB), LsV, Genossenschaftsverband und Familienbetriebe Land&Forst lehnen den Entwurf für ein sächsisches Agrarstrukturgesetz bisher ab“, heißt es in dem Schreiben. „Für uns ist das völlig unverständlich und gefährdet unser aller Betriebe.“ Mit dem Brief wolle man Missverständnisse über das Agrarstrukturgesetz in Sachsen ausräumen.

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AbL warnt vor Ausverkauf an außerlandwirtschaftliche Investoren

So betreffe die Gefahr durch außerlandwirtschaftliche Investoren nicht nur kleine Betriebe. Auch große Agrarunternehmen seien gefährdet. Gegen Großkonzerne, die ihr Geld außerhalb der Landwirtschaft verdienen, zögen Landwirte egal welcher Größe im Wettbewerb um Flächen immer den Kürzeren. Eine Flächenkonzentrationsgrenze, wie sie das Gesetz bei einer Höhe von 2.500 Hektar vorsieht, sei die einzige Möglichkeit, solche Investoren aus der Landwirtschaft fernzuhalten.

Denn um Verwaltungskosten zu sparen, seien diese nicht daran interessiert, nur einen einzigen Betrieb zu kaufen. Allen Betrieben, die aktuell mehr als 2.500 Hektar bewirtschaften, würde das Gesetz Bestandsschutz einräumen. Dies betreffe in ganz Sachsen überdies nur 30 Betriebe. Für abgelegene Betriebe auf Grenzertragsstandorten gebe es Ausnahmeregeln.

Agrarstrukturgesetz in Sachsen: Laut AbL „Bürokratie, von der wir profitieren“

Den bürokratischen Aufwand hält die AbL für gering. Bei Flächenkäufen seien lediglich ein Flächenregister und eine Übersicht über die Firmenverflechtungen beizulegen. Ersteres benötige bereits heute schon für den Agrarantrag. Die Übersicht sei bei Anträgen auf Investitionsförderung nötig. Dies sei „Bürokratie, von der wir auch wirklich profitieren“, so der Verband, in dem überwiegend kleine und oft ökologisch wirtschaftende Betriebe organisiert sind. Befürchtungen, dass die Beleihungswerte der Grundstücke sinken, teilt die AbL ebenso nicht. Da die Bodenpreise nicht sinken, sondern lediglich langsamer steigen, werde auch der Beleihungswert nicht geringer.

Das Agrarstrukturgesetz in Sachsen sei nötig, um auch nachfolgenden Generationen eine selbstbestimmte Landwirtschaft zu ermöglichen. Es gehe dabei nicht um Parteienpolitik. Die AbL fordert die angeschriebenen Betriebsleiter auf: „Bitte sprechen Sie das Thema in Ihrem Verband an und fragen Sie nach, warum sich Ihr Verband gegen das Gesetz und gegen eine Regulierung des Ausverkaufs stellt!“

Bauernverband sieht Eingriff ins Eigentum und Wertverlust

Position des SLB, des Genossenschaftsverbandes, des LsV Sachsen und des Verbandes der Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen ist, dass das Agrarstrukturgesetz in unrechtmäßiger Weise ins Eigentum eingreift. Es verletzte die Berufsfreiheit und führe zu weiterer unnötiger Bürokratie. Kritisiert wird auch die Privilegierung von Körperschaften, die eine „nachhaltige Landwirtschaft“ zum Ziel haben. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen sie beim Bodenkauf aktiven Landwirten gleichgestellt werden. Eine Regelung der Problematik steht man indes nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber, wie es aus dem SLB heißt.

Die AbL kritisiert, dass in vielen Abstimmungsrunden mit dem Agrarministerium bereits Forderungen der anderen Verbände eingearbeitet wurden, diese aber dennoch bei ihrer Ablehnung blieben.

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