Geld für Ländliche Entwicklung statt für Ausgleichszulage

Ausgleichszulage: Protestnote an Kretschmer

Die Ausgleichszulage für Betriebe im benachteiligten Gebiet wird nach jetzigem Stand ab 2023 entfallen. (c) Sabine Rübensaat
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Beim Sächsischen Landesbauernverband (SLB) hat die Verteilung der EU-Mittel für die neue Förderperiode von 2023 bis 2027 in Sachsen für schwere Verstimmung gesorgt und zu einer Protestnote an Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) geführt.

Während der sächsische Fördertopf für Projekte in den Leader-Regionen prall gefüllt ist, soll die Ausgleichszulage für Betriebe im benachteiligten Gebiet künftig entfallen.

viel in die Regionalentwicklung

Der SLB kritisiert, dass Sachsen erneut einen großen Anteil seiner Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (Eler) für die Förderung der Leader-Regionen zur Verfügung stellt. Bereits in der alten Förderperiode habe dieser Anteil 40 Prozent betragen. Aufgrund einer Einigung zwischen Landwirtschaftsminister Günther (Grüne) und Regionalentwicklungsminister Schmidt (CDU) sollen in der neuen Periode 202,7 Mio. Euro bereitgestellt werden. Damit würden, so SLB-Präsident Torsten Krawczyk „nunmehr über 47 Prozent des verfügbaren Mittelplafonds in Sachsen in die Regionalentwicklung gehen“. Sachsen stellt im bundesweiten Vergleich mit Abstand den höchsten Anteil seiner Eler-Mittel für das Leaderprogramm bereit.

Die Mittelausstattung für die Leader-Förderung, die im Zuständigkeitsbereich des Regionalentwicklungsministeriums liegt, geht indes zulasten der Landwirtschaftsbetriebe. Denn für die eigentlich vorgesehene Ausgleichszulage für Betriebe in benachteiligten Gebieten bliebt nun kein Geld mehr übrig. Dies stehe im Widerspruch zu einem noch im Juni zwischen SLB und Landwirtschaftsministerium ausgehandelten Kompromiss, beklagt Präsident Krawczyk. Dabei hatte man sich auf eine moderate Kürzung der Ausgleichszulage verständigt.

Mit der Abschaffung der Ausgleichszulage für landwirtschaftliche Unternehmen in benachteiligten Gebieten werde, so der SLB-Präsident in seiner Protestnote an Kretschmer, „die Grundlage für jede weitere Kompromissfindung ad absurdum geführt“. Der Ministerpräsident möge „unter Zuhilfenahme Ihrer Richtlinienkompetenz dafür Sorge, dass unser im Juni gefundener Kompromiss für die Gewährung der Ausgleichszulage für die Jahre 2023 bis 2027 bestehen bleibt“, fordert Krawczyk.


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erhalt der kulturlandschaft

Auf die vorige Woche versandte Protestnote hat der Ministerpräsident bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe nicht reagiert. Hingegen trat das Landwirtschaftsministerium mit dem SLB in Kontakt. Beide Seiten stehen zu der Angelegenheit im Gespräch. Das Ministerium begründet die Streichung der Ausgleichszulage damit, dass man nach Abgabe der Mittel für die Regionalentwicklung das verringerte Budget ausgleichen musste, ohne die Investitionsförderung oder die Förderung des Ökolandbaus zu kürzen.

Zum benachteiligten Gebiet gehören unter anderem die Erzgebirgsregion und Teile Nord- und Ostsachsens, die durch natürliche Gegebenheiten wie häufige Trockenheit oder starke Hangneigung Bewirtschaftungsnachteile haben. Die Zulage soll zum Beibehalt der Bewirtschaftung und damit zum Erhalt der Kulturlandschaft beitragen.

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