Coronahilfe: Landwirte im Nachteil

(c) Sabine Rübensaat

Bei der Gewährung von Coronahilfen sind sächsische Landwirte aus Sicht des Bauernverbandes im Nachteil. Bauernpräsident Krawczyk forderte die Staatsregierung auf, für adäquate Hilfen wie für die gewerbliche Wirtschaft zu sorgen.

Der Sächsische Landesbauernverband (SLB) sieht die Landwirtschaft im Freistaat bei der Gewährung von Coronahilfen benachteiligt. Unterschiede in der Behandlung gebe es sowohl zwischen den Bundesländern als auch innerhalb Sachsens zwischen den Branchen, beklagte SLB-Präsident Torsten Krawczyk vergangene Woche in einem Brief an  Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU). Krawczyk bat Kretschmer und seine Kabinettskollegen darum, die Nachteile des derzeitig laufenden Hilfsprogramms „Soforthilfe-Darlehen SMEKUL“ zu beheben und somit auch den sächsischen Landwirtschaftsbetrieben adäquate Hilfsangebote bereitzustellen.

Krawczyk verdeutlichte, dass die Nachbarländer Thüringen und Brandenburg ihren Landwirtschaftsbetrieben deutlich bessere Konditionen bei den Coronahilfen bieten, als es der Freistaat Sachsen tue. So ergänze Thüringen das Soforthilfeprogramm des Bundes durch gestaffelte Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro auch für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. In Brandenburg gebe es sogar Zuschüsse von bis zu 60.000 Euro für Unternehmen bis 100 Beschäftigte. Ähnlich verfahre Mecklenburg-Vorpommern. Im Gegensatz dazu gewähre der Freistaat Sachsen Landwirtschaftsbetrieben jedoch keine Zuschüsse, sondern  nur Darlehen  zwischen 5.000 und 100.000 Euro.

Coronahilfe anderswo günstiger

Das für Land- und Fortwirtschaft sowie Fischerei aufgelegte „Soforthilfe-Darlehen SMEKUL“ habe auch im Vergleich zum sächsischen Hilfsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft ungünstigere Konditionen. Denn das Programm „Sachsen hilft sofort“ des Wirtschaftsministeriums, das ebenfalls Darlehen bis 100.000 Euro ausreicht, sei zinslos, habe eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren, drei tilgungsfreie Jahre und biete unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines Teilerlassens von 10 bzw. 20 % der Darlehenssumme am Ende der Laufzeit. Zudem gilt es als Nachrangdarlehen.

Demgegenüber werde das „Soforthilfe-Darlehen SMEKUL“ zum Zinssatz von 0,4 % ausgereicht, habe eine Laufzeit von nur sechs Jahren, sei kein Nachrangdarlehen und biete keinen Teilerlass. „Damit werden unseren landwirtschaftlichen Unternehmen, die durch die Aufrechterhaltung der Lebensmittelversorgung unserer Bevölkerung mit an oberste Stelle bei der kritischen Infrastruktur in der gegenwärtigen Corona-Krise gehören, die schlechtesten Konditionen bei den staatlichen Hilfen eingeräumt“, fasst Krawczyk in seinem Brief an den Ministerpräsidenten zusammen.

Schwierige Marktlage beklagt

Der SLB-Präsident verwies zudem darauf, dass sich die Marktsituation für viele Landwirtschaftsbetriebe bedingt durch die Coronakrise zunehmend verschlechtere. Der Absatz von Schlachtkühen, Kälbern, Schafen und Ziegen sei bei ruinösen Preisen fast völlig zum Erliegen gekommen. „Am Milchmarkt stapeln sich Magermilchpulver, Butter und Käse“, so Krawczyk.

„Die ohnehin niedrigen Milchpreise von um die 30 Cent werden in Kürze mit tatkräftiger Unterstützung des Lebensmitteleinzelhandels weiter sinken.“ Die Schlachtereien zahlten inzwischen Hauspreise mit 4 Cent/kg weniger. Durch die weggebrochene Nachfrage aus dem Hotel- und Gastronomiegewerbe stocke auch der Absatz von Spargel und Lagerware wie Kartoffeln. Hinzu komme erneute Trockenheit, die schlimmste Befürchtungen aufkommen lasse und die Situation zusätzlich belaste.

Ausdrücklichen Dank sprach Präsident Krawczyk dem sächsischen Regierungschef hingegen für die Gewährung von Übernachtungsbeihilfen für ausländische Arbeitskräfte durch den Freistaat aus. Dies trage mit zur Versorgungssicherheit der einheimischen Bevölkerung bei. kb