Geflügelpest in Bad Lausick aufgetreten

Symbolbild. (c) Sabine Rübensaat
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Bei Legehennen in einem kleinen Geflügelbestand in Bad Lausick ist die hochpathogene Aviäre Influneza H5N8 nachgewiesen worden. Untersuchungen bei Haltern im Umfeld brachten keinen weiteren Befund.

Von Karsten Bär

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest bei Legehennen einer kleinen Geflügelhaltung in der vergangenen Woche in Bad Lausick (Landkreis Leipzig) sind im Umfeld bislang keine weiteren Nachweise des Erregers aufgetreten. Wie das Landratsamt mitteilt, suchten Mitarbeiter des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) am Wochenende weitere Geflügelhalter innerhalb des Sperrbezirkes auf. Sie nahmen die Bestände in Augenschein und untersuchten sie klinisch. Bei Beständen, die nur Wassergeflügel, aber keine Hühner aufwiesen, nahmen sie Proben. Die Besuche verliefen unauffällig.

Amt kontrolliert Bestände auf Geflügelpest

Die Mitarbeiter kontrollieren derzeit weitere Bestände im Sperrbezirk, den das Amt in einem 3-km-Radius um den betroffenen Bestand angeordnet hat. Insgesamt gibt es in diesem Gebiet 85 Geflügelhalter. Sowohl im Sperrbezirk, als auch im Beobachtungsbezirk (10 km Radius) wird Geflügel nur in Einzel-, Klein- oder Hobbybeständen gehalten. Lediglich ein Betrieb im Beobachtungsgebiet erzeuge Konsumeier. Das LÜVA hat diesem die grundsätzlich mögliche Ausnahmeregelung für das Verbringen von Konsumeiern aus dem Beobachtungsgebiet erteilt.

Mitte vergangener Woche war in dem Bestand mit 40 Hühnern, Enten und Puten in Bad Lausick der Ausbruch der hochpatogenen Aviären Influenza (HAPI) vom Subtyp H5N8 festgestellt worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte später den Befund anhand eingesandter Proben. Nach der amtlichen Feststellung wurde das noch lebende Geflügel getötet und der Stall und seine Umgebung desinfiziert.

Geflügelhalter müssen Einschränkungen hinnehmen

Im Geflügelpest-Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet gelten bis auf Weiteres diverse Einschränkungen. Dazu zählt ein Aufstallungsgebot für gehaltenes Geflügel, Verbote für das Verbringen von Geflügel, Eiern und Nebenprodukten. Geflügelschauen und -märkte sind untersagt. Darüber hinaus müssen Halter verendtes Geflügel oder Änderungen der Haltung sofort dem LÜVA anzeigen.

Geflügelpest ist in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannt. Hochpathogene Aviäre Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 rufen diese Infektionskrankheit hervor. Sie befällt bevorzugt Hühnervögel und Puten, aber auch Wassergeflügel wie Enten und Gänse. Zugvögel, besonders Wassergeflügel, die selbst nicht erkranken, aber den Erreger weiterverbreiten, gelten als natürliches Reservoir des Virus.