Jan Böhmermann hatte Rico Heinzig verklagt, weil dieser in einer satirischen Aktion den Namen des TV-Satirikers für das Etikett eines sogenannten „Beewashing“-Honigs und sein Konterfei für einen Aufsteller in einem Supermarkt genutzt hatte. © MyHoney

„Honig-Streit“-Urteil: Meißner Imker wehrt Klage von TV-Satiriker ab  

Mit Erleichterung hat Rico Heinzig, Inhaber der Bioimkerei MyHoney in Diera-Zehren bei Meißen (Sachsen), das Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Dresden im „Honig-Streit“ mit dem TV-Satiriker Jan Böhmermann aufgenommen.

Von Karsten Bär

Er sei erschöpft, aber auch froh, dass das Urteil im „Honig-Streit“ so klar ausgefallen sei, sagte Rico Heinzig heute (19. Juli) der Bauernzeitung. Einem möglichen weiteren Rechtstreit sehe der Inhaber der Bioimkerei MyHoney jetzt mit mehr Gelassenheit entgegen. 

Satiriker sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt

Böhmermann hatte den Imker verklagt, weil dieser in einer satirischen Aktion den Namen des TV-Satirikers für das Etikett eines sogenannten „Beewashing“-Honigs und sein Konterfei für einen Aufsteller in einem Supermarkt genutzt hatte.  Dies war eine Reaktion auf eine Sendung Böhmermanns im November vorigen Jahres. Darin waren Imker für die Praxis kritisiert worden, Bienenpatenschaften an Unternehmen zu vermitteln. Sie würden gegen Geld den Unternehmen dabei helfen, Nachhaltigkeit vorzutäuschen.

Während der Satiriker sein Persönlichkeitsrecht verletzt und seinen Werbewert unberechtigt für Geschäftsinteressen missbraucht sah, bewerteten das Landgericht Dresden wie auch das Oberlandesgericht Dresden den Fall anders. In dem Eilverfahren urteilten sie, dass Heinzig in satirischer Weise von seinem Recht auf Meinungsäußerung Gebrauch gemacht habe.   

Satirische Gegeninformation statt Honig-Werbung

Dass „der unbescholtene Beruf des Imkers so durch den Kakao gezogen wird“ habe seinen Gerechtigkeitssinn verletzt, sagte Rico Heinzig, dessen Porträt in Böhmermanns Sendung ebenfalls gezeigt worden war, der Bauernzeitung. Mit einer Aktion in einem Dresdner Supermarkt habe er darauf reagieren wollen. Und dies mit der Absicht einer satirischen Gegeninformation – und nicht, um Werbung für einige wenige Gläser Honig zu machen. „Eine Harmlosigkeit“ sei dies im Vergleich zu Böhmermanns Aktionen, so der Imker. „Ich war völlig verduzt, dass er deswegen rechtlich gegen mich vorgegangen ist.“ 

"Beewashing"-Honig der Bio-Imkerei MyHoney
Jan Böhmermann sah mit dem „Beewashing“-Honig seine Persönlichkeitsrechte verletzt und seinen Werbewert unerlaubt für Geschäftsinteressen missbraucht.© MyHoney

Viel öffentlicher Rückhalt für Imker im „Honig-Streit“

Er selbst sei „kein Streithansel“ und habe den Satiriker auf seine Imkerei eingeladen. Ob Böhmermann die Einladung annehme, sei offen. „Wenn ich sein PR-Berater wäre, würde ich es ihm empfehlen“, so Heinzig, der in den vergangenen Monaten viel öffentlichen Rückhalt erhalten hat. Auch finanzielle Unterstützung zählt dazu. 73.000 Euro spendeten Unterstützer über das Portal „Go fund me“ zur Finanzierung des Rechtsstreits.

Da die Gegenseite angekündigt habe, auch nach dem verlorenen Eilverfahren ein Hauptsacheverfahren anzustrengen, könne er dieses Geld zunächst nicht wie versprochen für gemeinnützige Zwecke spenden, sondern müsse es vorerst für den Fall einer weiteren Klage Böhmermanns zurückhalten. Fest stehe indes, dass Böhmermann ihm jetzt die im Eilverfahren entstandenen Anwaltskosten erstatten muss.    

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Satire oder Persönlichkeitsrechtsverletzung? Das OLG Dresden hat im Honig-Streit zwischen Jan Böhmermann und MyHoney entschieden.
Satire oder Persönlichkeitsrechtsverletzung? Das OLG Dresden hat im Honig-Streit zwischen Jan Böhmermann und MyHoney entschieden.(Symbolbild) © Adobe Stock/HappyTime 17

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