Landwirte jetzt ausdrücklich systemrelevant
Es ist amtlich: Das sächsische Kultusministerium stuft Landwirte ausdrücklich als „systemrelvant“ ein. Damit beseitigt die Staatsregierung Unklarheiten über den Anspruch auf Notbetreuung für Kinder von Beschäftigten aus der Landwirtschaft.
Seit heute zählt nun auch in Sachsen die Landwirtschaft explizit zu den „systemrelevanten Berufen“. Damit haben in der Landwirtschaft Beschäftigte einen offiziellen Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder in Kindertagesstätte oder Grundschule (für Kinder bis zur vierten Klasse) während der Coronakrise. Über die entsprechenden Änderungen informierte das Staatsministerium für Kultus am Montag. Allerdings müssen für den Anspruch auf Notfallbetreuung weiterhin beide Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sein, sofern man nicht alleinerziehend ist. Nur bei Gesundheits- und Pflegeberufen sowie bei der Polizei reicht es nunmehr, wenn nur ein Elternteil oder Sorgeberechtigter in einem dieser Berufe arbeitet.
Anspruch auf Kinderbetreuung
Um die Einstufung der Landwirtschaft als systemrelevant hatte es in der vergangenen Woche offenbar immer wieder Missverständnisse gegeben. In der Liste der „Sektoren der kritischen Infrastruktur“, die Grundlage für die Einstufung einzelner Berufe als „systemrelevant“ ist, war lediglich die Ernährungswirtschaft aufgeführt. Wie der Landesbauernverband bestätigte, habe das Landwirtschaftsministerium versichert, dass die Landwirtschaft vom Begriff Ernährungswirtschaft eingeschlossen werde.
Entsprechend hatte sich auch Minister Wolfram Günther (Bündnis 90/Die Grünen) öffentlich geäußert, so über den Kurznachrichtendienst Twitter.
Jedoch berichtete der Bauernverband in seinem täglichen Lagebericht an das Ministerium von Problemen in der Praxis. Weil die Liste die Landwirtschaft nicht ausdrücklich nennt, würden Kindertagesstätten die Anträge teils nicht anerkennen. Dies dürfte mit der ausdrücklichen Nennung der Landwirtschaft nun behoben sein.
Baumschulen und Gärtnereien bleiben geöffnet
Klargestellt hat Landwirtschaftsminister Günther gestern, dass selbstproduzierende und vermarktende Baumschulen und Gartenbaubetriebe weiterhin geöffnet bleiben dürfen. Dies habe die Staatsregierung mit Blick auf die Allgemeinverfügung und die weiteren Einschränkungen im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zur Eindämmung der Corona-Pandemie konkretisiert. Günther sagte, dies sichere Aussaat und Pflanzung und damit die Versorgung mit Obst, Gemüse und anderen pflanzlichen Erzeugnissen.
Update am 25.03., 11:16 Uhr: Anders als in einer früheren Version des Artikel beschrieben, reicht es für einen Anspruch auf Notbetreuung nicht, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf tätig ist. Dies gilt seit Änderung der Bestimmungen nur für Gesundheits- und Pflegeberufe sowie für die Polizei.