Zu strenge Auflagen

Lichterfahrt in Lommatzsch abgesagt: Behörden verhindern Weihnachtstradition

Statt bei einer Lichterfahrt zeigten Landwirte und Spediteure ihre geschmückten Fahrzeuge nur stehend beim Weihnachtsmarkt in Lommatzsch. (c) Wolfgang Grübler

Bürokratie schlägt Weihnachtsglanz: Die Lommatzscher Lichterfahrt fiel wegen behördlicher Auflagen aus. Geschmückte Fahrzeuge konnten die Besucher des Lommatzscher Weihnachtsmarktes trotzdem sehen.

Artikel teilen

Adventsstimmung sollte sie im ländlichen Raum verbreiten, wie schon im vergangenen Jahr. Doch aus der Lichterfahrt in Lommatzsch wurde dieses Mal nichts. Die Aktion, die Landwirtschaftsbetriebe und Speditionen für den Sonnabend voriger Woche geplant hatten, wurde wegen aus Sicht der Organisatoren unerfüllbarer Behördenanforderungen abgesagt. Lediglich stehend waren die mit Lichtern geschmückten Fahrzeuge bei zwei Veranstaltungen zu sehen.

Organisatoren sprechen von Behördenwillkür

Angesichts der Auflagen, die von den zuständigen Behörden im Landkreis Meißen den Lichterfahrern auferlegt wurden, spricht Wolfgang Grübler von „Behördenwillkür“. Der langjährige Vorstandsvorsitzende des Agrarunternehmens Lommatzscher Pflege eG gehört zu den Organisatoren der Lichterfahrt in Lommatzsch. Anders als im vorigen Jahr, als mit Unterstützung der Riesaer Polizei die Fahrt ohne Probleme stattfinden konnte, hätten dieses Mal einige Hürden der Aktion im Weg gestanden.

Kostspielige Auflagen für die Lichterfahrt

Immerhin eine davon habe man „wegverhandeln“ können: Ursprünglich sollte für jedes Fahrzeug, das mit Lichterketten oder Ähnlichem für die Lichterfahrt in Lommatzsch geschmückt wurde, eine Abnahme durch TÜV oder Dekra erfolgen. Dies hätte pro einzelnes Fahrzeug, von denen insgesamt 40 teilnehmen wollten, bis zu 200 Euro gekostet, wie Grübler erklärt.

Während dies abgewendet werden konnte, waren die verbleibenden Vorgaben nicht minder problematisch. Einen Beschilderungsplan hätte man einreichen müssen, der für die 68 km lange Tour exakt beschreiben sollte, wo Schilder zur Absperrung der Strecke vorgesehen sind. Die Planung und Umsetzung hätte man durch einen fachlich befähigten Dienstleister vornehmen lassen müssen – für Kosten im fünfstelligen Bereich.

Zudem hätten Ordner bereitstehen müssen, die im Fall von Blaulichteinsätzen die Absperrung aufgehoben und für freie Fahrt gesorgt hätten. Dies hätte man auch ohne derlei Vorkehrungen sicherstellen können, ist Wolfgang Grübler überzeugt. „Wir wollten die Straßen nicht blockieren“, sagt er und beklagt die „sture Haltung“ im Amt. Schlussendlich habe man daher die Reißleine gezogen und den Antrag für die Fahrt in der geplanten Form zurückgezogen. Denn selbst eine Ablehnung des Antrags hätte die Organisatoren ebenfalls eine nicht unbeträchtliche Gebühr gekostet.    

Merkballt regelt Durchführung von Lichterfahrten

Das fünf DIN-A4-Seiten umfassende „Merkblatt für die Beantragung einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO zur Durchführung einer ‚Lichterfahrt‘ im Freistaat Sachsen“, das auf der Internetseite des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr abrufbar ist, bildet die Grundlage für die Entscheidungen des Meißner Straßenverkehrsamtes.

In dem Merkblatt heißt es wörtlich: „Im Vergleich zu anderen Veranstaltungen gingen einige der zuletzt stattgefundenen Lichterfahrten durch ihre Menge und Art an Fahrzeugen, der Gesamtlänge des Zuges, das Fahren im geschlossenen Verband, der teils unangepassten Geschwindigkeit innerorts, die Lautstärke und die hohe Ablenkungs- und auch Blendwirkung der mit zusätzlichen Leuchtmitteln versehene Fahrzeuge weit über andere Veranstaltungen hinaus. Einige der bisher durchgeführten Lichterfahrten haben zu Gefährdungen der Zuschauer und anderer Verkehrsteilnehmer und teilweise zu enormen Staubildungen auf den Hauptverbindungsstrecken geführt.“

Im Gegensatz zu dieser Darstellung sei die 2023er Lichterfahrt in der Lommatzscher Pflege problemlos verlaufen, wie die Veranstalter betonen. Im Gegenteil, man habe sogar ein ausdrückliches Lob von der Polizei bekommen. 

Bei zwei Veranstaltungen geschmückte Fahrzeuge gezeigt

Gänzlich ausfallen lassen wollten die Organisatoren ihre Lichterfahrt durch die Lommatzscher Pflege indes nicht. Statt auf einer Fahrt waren zehn weihnachtlich beleuchtete Fahrzeuge stehend zunächst auf dem Weihnachtsmarkt in Lommatzsch und später beim Pyramidenanschieben der freiwilligen Feuerwehr in Ziegenhain zu sehen. „Das ist sehr gut angekommen“, sagt Wolfgang Grübler. „Es waren viele Eltern mit ihren Kindern da.“ Vielfach sei man gebeten worden, doch im nächsten Jahr wieder zu kommen.

Auf der Fahrt zwischen beiden Orten, die den Auflagen gemäß einzeln und nicht im Konvoi erfolgen musste, blieben die Lichterketten an den Traktoren und Lkw aus.  Die Lichterfahrten mit geschmückten Traktoren und Nutzfahrzeugen gehen auf die Initiative von Landwirten zurück, die während der Pandemie, als Weihnachtsmärkte ausfallen mussten, weihnachtlichen Glanz in die Öffentlichkeit im ländlichen Raum bringen wollten.

Lichterfahrten finden in Zwickau und Mülsen statt

Nicht nur in der Lommatzscher Pflege, auch andernorts in Sachsen standen die Organisatoren von Lichterfahrten in diesem Jahr indes vor Herausforderungen. Während im Erzgebirge die geplanten Fahrten wegen der behördlichen Auflagen ausfallen, finden sie in Zwickau und Mülsen am 14. und 23. Dezember jedoch statt, wie Medien berichten.

Aktuelle Ausgabe
Bauernzeitung Ausgabe 51/2024

Unsere Top-Themen

• Weihnachten im Schafstall
Sortenversuche Sommerbraugerste
• Landmaschinen mit KI
• Märkte und Preise

Zur aktuellen Ausgabe

Informiert sein
Eine Frau steht in einem Regionalwarenladen vor dem Kassenterminal eines Smart Stores
Smart Stores gibt es auch in der Regionalvermarktung immer häufiger. Auch das neue Geschäft „Regionalware“ in Plauen bedient sich dieses Ansatzes. (c) Silvia Kölbel