Sachsen fördert Tierwohl in Mutterkuhhaltung
Je Mutterkuh soll es jährlich 71 Euro Prämie geben: Der Freistaat Sachsen unterstützt jetzt die Haltung von Mutterkühen im Stall. Dafür muss sie den Tieren mehr Platz bieten und auf Stroh erfolgen.
Der Freistaat Sachsen unterstützt die tiergerechtere Haltung von Mutterkühen im Stall. Wie das Agrarministerium mitteilt, beschloss die Staatsregierung jetzt die Förderrichtlinie Tierwohl Mutterkühe (RL TWK/2020). Sie sieht eine jährliche Prämie in Höhe von 71 Euro je Mutterkuh vor, wenn diese während der Unterbringung im Stall in den Wintermonaten mindestens sechs Quadratmeter Fläche zur Verfügung haben und die Liegeflächen regelmäßig frische Stroheinstreu erhalten.
Platz zum Liegen und Bewegen
Als anrechenbare Fläche gilt die gesamte Bodenfläche, die die Tiere uneingeschränkt zum Bewegen, Liegen oder Koten nutzen können. Auslaufflächen – auch überdachte – zählen nicht dazu. Eine weitere Fördervoraussetzung ist, dass die spaltenfreie Liegefläche so bemessen sein muss, dass alle Tiere gleichzeitig liegen können. Außerdem muss gewährleistet sein, dass jedem Tier ein ausreichend breiter Grundfutterfressplatz zur Verfügung steht und alle Tiere gleichzeitig fressen können. Der Stall muss über eine tageslichtdurchlässige Fläche von mindestens fünf Prozent der Stallgrundfläche verfügen.
Landwirtschaftsminister Wolfram Günther (Grüne) erklärte, das Ministerium unter stütze mit einer tiergerechten Mutterkuhhaltung auch die Weidehaltung. Bewusst habe man auf einfach anwendbare Maßnahmen gesetzt. „Mir ist klar, dass wir hier nur einen Schritt von vielen weiteren notwendigen Schritten gehen“, sagte Günther. „Zu mehr Tierwohl und mehr Nachhaltigkeit in der Tierhaltung zu kommen, bleibt eine vordringliche Aufgabe.“
Verband begrüßt Fortschritt für Tierwohl
Der Sächsischen Landesbauernverband (SLB) begrüßt die neue Richtlinie. „Mutterkuhhaltung ist in Sachsen ein wichtiger Erwerbszweig insbesondere in Betrieben mit Grünland“, so der Verband in einer Stellungnahme, die er im Vorfeld dem Ministerium gab. Da die Tiere außerhalb der Weidesaison in Ställen gehalten werden, könnten deutliche Fortschritte im Hinblick auf das Tierwohl erreicht werden, wenn der Freistaat die Schaffung von größerer Aktionsfläche fördert. Allerdings sprach sich der SLB für eine etwas geringere Platzanforderung von 5,5 Quadratmetern aus, was den Vorgaben zum Tierwohl im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) entspräche. Die in der Richtlinine vorgesehene Untergrenze von 2.000 Euro kritisert der SLB. Diese Untergrenze entspricht einer Zahl von etwa 28 gehaltenen Mutterkühen, wodurch kleinere Halter die Förderung nicht in Anspruch nehmen könnten.