Sachsen weist Nitratgebiete aus

Landwirte müssen in den roten Gebieten erhebliche Einschränkungen bei der Düngung hinnehmen. (c) Sabine Rübensaat
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Sachsen will künftig rund 130.600 ha als sogenanntes rotes Gebiet mit erhöhter Nitratbelastung ausweisen. Das sind etwa 26.000 ha weniger als bislang – für den Berufsstand aber immer noch deutlich zu viel.

Die Gesamtfläche roter Gebiete in Sachsen sinkt von rund 156.600 ha auf 130.600 ha. Darüber informierte das Agrar- und Umweltministerium heute. Die Ausweisung der Gebiete erfolgte auf Grundlage einer erst wenige Wochen vorliegenden Verwaltungsvorschrift des Bundes. Die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundes zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten“ (AVV Gebietsausweisung) war erst am 11. November in Kraft getreten. Aus diesem Grund habe die Ausweisung der roten Gebiete nicht eher erfolgen können, hatte Minister Wolfram Günther (Grüne) am vorigen Montag auf einer Demonstration von Landwirten vor dem Ministerium erklärt.

Kritik an geringem Rückgang der Nitratgebiete

Dort war unter anderem starke Kritik daran laut geworden, dass die Reduzierung der roten Gebiete in anderen Ländern deutlich stärker ausgefallen ist als in Sachsen. Das Ministerium begründet dies damit, dass die Behörden in Sachsen anders als in anderen Ländern bereits seit 2019 das Instrument der Binnendifferenzierung einsetzen. Dabei werden nicht ganze Grundwasserkörper als Nitratgebiet ausgewiesen, sondern nur die Teile davon, die tatsächlich belastet sind. Damit war bereits eine deutlich kleinere Fläche als Nitratgebiet ausgewiesen worden, als dies ohne Binnendifferenzierung der Fall gewesen wäre. Die Rede war von 320.000 ha.

Karte der Nitratüberschussgebiete in Sachsen. (c) SMEKUL

Minister Günther erklärte, der Freistaat sei zur Ausweisung der Gebiete verpflichtet, um das Grundwasser besser zu schützen, aber auch um Strafzahlungen an die EU zu vermeiden. Für die betroffenen Betriebe sei dies eine große Herausforderung. Zudem trage Grundwasser Nitratlast teils über Jahrzehnte. Somit seien auch Betriebe betroffen, die schon länger konsequent den Nitrateintrag reduziert haben.  Der Freistaat werde die Landwirte bei der Umsetzung begleiten und versuchen, ihnen durch Anbauberatung, Investitionsförderung für Präzisionsdüngung und anderen Maßnahmen ein auskömmliches Wirtschaften zu ermöglichen. „Klar ist aber auch: Zu hohe Nitratmesswerte lassen sich nicht wegmessen“, so Günther.

Landwirte halten an Kritik am Messnetz fest

Demgegenüber vertreten der Sächsische Landesbauernverband (SLB) und Land schafft Verbindung Sachsen (LsV Sachsen) den Standpunkt, dass in Sachsen die Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von Nitratgebieten (AVV) nicht konsequent genug genutzt werde. Andere Länder hätten die Spielräume besser genutzt, die die AVV biete. Zudem kritisieren beide Organisationen nach wie vor das Messstellnetz, das die Nitratwerte des Grundwassers und damit die Grundlage für die Gebietsausweisung liefert.  Ein vom SLB beauftragtes Gutachten hatte fast 75 % der untersuchten Messstellen die Eignung abgesprochen. Das Ministerium wirft dem Gutachter indes methodische Mängel vor. Gleichwohl hatte Günther angekündigt, das Netz zu qualifizieren.

Aktuell befindet sich der Entwurf für die Sächsische Düngerechtsverordnung in der Ressortabstimmung. Er sieht entsprechend der Vorgaben der Düngeverordnung vor, dass über vorgeschriebenen Verpflichtungen hinaus in roten Gebieten zwei landesspezifische Maßnahmen einzuhalten sind. Betriebe sollen demnach mindestens jährlich Bodenuntersuchungen auf verfügbaren Stickstoff vornehmen. Zudem müssen sie organische Dünger vor Aufbringung auf ihre Stickstoff- und Phosphor-Gehalte untersuchen.

Abstandsregelungen statt Phosphatgebieten

Die Ausweisung eutrophierter Gebiete, also von Gebieten mit erhöhten Phosphat-Werten, sieht der Entwurf der Sächsischen Düngerechtsverordnung nicht vor. Vielmehr sollen in Sachsen die Regelungen des § 13a Abs. 5 der Düngeverordnung genutzt werden. Damit müssen die Landwirte künftig zusätzliche landesweite Abstandsauflagen bei der Ausbringung stickstoff- oder phosphathaltiger Dünger auf Flächen an Gewässern mit einer Hangneigung von mindestens 10 % einhalten. Durch diese Regelung werden die sächsischen Landwirte gegenüber einer Ausweisung eutrophierter Gebiete in geringerem Umfang belastet. Gleichzeitig wird ein wirksamer Gewässerschutz sichergestellt.

Die Novelle der Sächsischen Düngerechtsverordnung soll nach Abschluss der Ressortabstimmung Anfang 2021 in Kraft treten.

Die Nitratgebiete können ab sofort hier abgerufen werden. Dafür öffnen Sie GIS_Online und versehen dort »Fachkulisse Nitrat« in der Rubrik »Schutzgebiete« mit einem Haken. Anschließend zoomen Sie in das gewünschte Gebiet hinein.