Schafe und Ziegen bei Verkehrsunfall getötet
Nach einem Verkehrsunfall mit einer Schafherde auf der Bundesstraße 87 bei Taucha ermittelt die Polizei gegen die Schäferin. Mehr als 20 Tiere waren tödlich verletzt worden, als ein Auto am Dienstagabend in die Herde fuhr.
Als eine Schäferin am Dienstagabend kurz vor 21 Uhr ihre Herde die Bundesstraße 87 zwischen Gordemitz und Taucha überqueren lässt, kommt es zur Kollision. Ein Auto der Marke Seat fährt in die Herde. Der 59-Jährige hatte die Herde vermutlich zu spät bemerkt, mutmaßt die Polizei. Das Fahrzeug kollidiert mit zahlreichen Tieren. Der Fahrer selbst erleidet leichte Verletzungen. Mehrere Tiere kommen sofort zu Tode. Andere sind so schwer verletzt, dass die 42-jährige Schäferin sie vor Ort nottöten muss. Die Polizei erfasst vor Ort 14 tote Ziegen und sechs tote Schafe. Um den Unfall aufzunehmen und um die Fahrbahn reinigen zu lassen, sperrt die Polizei die Bundesstraße für circa zweieinhalb Stunden. Wie ein Polizeisprecher am Donnerstag auf Anfrage erklärt, werden im Nachgang noch einige weitere tote Tiere nahe der Unfallstelle gefunden.
Polizei ermittelt nun wegen fahrlässiger Körperverletzung
Da der Fahrer des Seat leicht verletzt wurde, ermittelt die Polizei nun gegen die Schäferin wegen fahrlässiger Körperverletzung. Ob die Halterin die Überquerung der 250 Tiere umfassenden Herde absicherte, sei Gegenstand der Ermittlungen, so der Polizeisprecher. Vor Ort habe man nach bisherigem Stand nicht feststellen können, dass andere Verkehrsteilnehmer gewarnt wurden. Die Überquerung der Straße sei offenkundig beabsichtigt gewesen, denn die Schäferin habe Hütehunde und Helfer bei sich gehabt.
Vorn und hinten Licht – das sind die Reglen für Den Viehtrieb auf Straßen
Die Nutzung von Straßen für den Viehtrieb regelt § 28 der Straßenverkehrsordnung (STVO). Darauf verweist der Sächsische Schaf- und Ziegenzuchtverband (SSZV). Haus- und Stalltiere sind demnach von der Straße fernzuhalten. Zulässig sind Nutztiere auf der Straße nur, wenn geeignete Personen sie begleiten. Beim Treiben von Viehherden auf der Straße muss am Anfang der Herde eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht, am Ende eine mit rotem Licht mitgeführt werden. Dies gilt auch für einzelne große Tiere.