Zusätzliche Schutzgebiete will das Umweltministerium nicht ausweisen. © Sabine Rübensaat

30 Prozent Schutzgebiete? Verbände warnen vor Einschränkungen in Sachsen

Landnutzer blicken mit Misstrauen auf die Umsetzung der EU-Biodiversitäts-Strategie. Das Umweltministerium sieht keinen Grund zu Sorge.

Von Karsten Bär

Mehrere Landnutzerverbände in Sachsen sind in Sorge wegen der Umsetzung der EU-Biodiversitäts-Strategie 2030 im Freistaat. Sie befürchten die Ausweisung weiterer Schutzgebiete in Sachsen und damit verbundene Einschränkungen in der Nutzung der betroffenen Flächen. In einem Positionspapier haben sie diese Sorgen jetzt gegenüber dem Agrar- und Umweltministerium artikuliert und ihrerseits Forderungen aufgestellt.

Flächenziel ist nicht verpflichtend

In dem Schreiben bezeichnen es die zwölf Verbände als „nicht hinnehmbar“, würden 30 Prozent der sächsischen Land- und Wasserfläche zugunsten eines institutionellen Biotop- und Artenschutzes ausgewiesen. 30 Prozent der Land- und Wasserfläche in der EU unter besonderen Schutz zu stellen, ist eine Zielsetzung der Biodiversitäts-Strategie, wobei es hierfür für die Mitgliedstaaten jedoch keine Verpflichtung gibt.

Die Verbände, darunter neben dem Sächsischen Landesbauernverband (SLB) auch der Landesjagdverband, der Waldbesitzerverband und weitere Forstverbände sowie der Landesangler- und der Fischereiverband, sind dennoch alarmiert. Denn das Ministerium hat einige Landschaftsschutzgebiete in den Blick genommen, die es auf ihre Anrechnungsfähigkeit bei der EU auf das 30-Prozent-Ziel geprüft hat.

Schutzgebiete in Sachsen: „Neuausweisung nicht vorgesehen“

Die Verbände widersprechen ausdrücklich der Ausweisung weiterer Schutzgebiete in Sachsen, „insbesondere der ungeprüften Auswahl von Landschaftsschutzgebieten (LSG) im Zusammenhang mit den Flächenzielen aus der EU-Biodiversitäts-Strategie.“ Dies wäre eine rechtlich wie fachlich unzulässige Umwidmung klassischer LSG zu Gebieten mit herausgehobenem Biotop- und Artenschutz. Wenn die bestehenden Schutzgebiete nicht zur Erreichung der Biodiversitätsziele beitrügen, verbiete es sich, fortwährend weitere Flächen unter Schutz stellen zu wollen, erklären die Unterzeichner.

Aktuell stehen 16 Prozent der Landesfläche in Sachsen unter einem Schutz, der dem Schutzziel der EU-Biodiversitätsstrategie entspricht. Dazu zählen FFH- und Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete und der Nationalpark Sächsische Schweiz, wie das Ministe­rium auf Anfrage mitteilt.

Den Flächenumfang der verschiedenen Schutzkategorien, einschließlich einiger Landschaftsschutzgebiete, halte man im internationalen Vergleich und gemessen an der hohen Bevölkerungsdichte für beachtlich und wolle die EU über diesen Umstand in Kenntnis setzen, heißt es aus dem Ministe­rium.

Die Prüfung einiger LSG habe ergeben, dass sie flächenwirksam auf das 30-Prozent-Ziel angerechnet werden könnten – bei Beibehaltung des Status quo. Das heißt, für Landnutzer würden sich keine Veränderungen ergeben. „Eine Neuausweisung von Schutzgebieten zur Erreichung des 30-Prozent-Ziels ist nicht vorgesehen.“

Verbände befürchten Einschränkungen

Die Anrechnung einzelner LSG auf das Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie beunruhigt indessen die Landnutzer. Einmal gemeldet, so die Befürchtung, könnte der Weg frei werden für neue Vorgaben und Einschränkungen. In einem dichtbesiedelten Gebiet wie dem Freistaat Sachsen lasse sich eine klimaresiliente biologische Vielfalt „nicht durch weitere Restrik­tionen, Verbote und Bewirtschaftungseinschränkungen erreichen, sondern nur durch eine sorgsame, verantwortungsbewusste und nachhaltige Flächenbewirtschaftung der Landnutzer.“

Vom Ministerium fordern die Verbände, dass es sie umfassend und transparent in den Prozess der Umsetzung der Biodiversitäts-Strategie einbezieht.

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