Den Traktor mit Arbeitsschuhen als variablen Reifendruck arbeiten zu lassen, liefert mehr Zugkraft, verbessert die Flächenleistung, mindert Spurtiefe und mindert Schlupf und spart Diesel und CO2. Mit 30 % Investitionszuschuss für Reifendruckanlagen seit November 2020 fällt es Landwirten leichter, Ihren fruchtbaren Boden besser zu schützen. (c) PTG

Schnell sein lohnt sich: Förderung für Reifendruckregelung nur noch bis 26.1.

Immer mehr Traktoren werden mit Reifendruckregelanlagen ausgerüstet. Im Bundesprogramm Energieeffizienz wird diese Investition gefördert – noch. Das Landwirtschaftsministerium wird Förderung ab dem 27. Januar vorerst aussetzen. Wer eine Investition plant, sollte jetzt schnell sein.

Die hohe Nachfrage im Bundesprogramm Energieeffizienz zeigt, dass landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe in klimafreundliche Technologien investieren wollen – auch um den CO2-Ausstoß zu verringern. Am häufigsten wurde laut Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bisher die Förderung zur Nachrüstung von Reifendruckregelanlagen an landwirtschaftlichen Maschinen beantragt. Um jedoch alle Förderbereiche gleichermaßen zu berücksichtigen, wird das BMEL die Förderung für automatische Reifendruckregelanlage zunächst ab dem 26. Januar 2021 (23:59 Uhr) aussetzen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Antragstellungen noch möglich.

Für die geltende Richtlinie des Bundesprogramms Energieeffizienz sind bisher insgesamt über 1.000 Anträge auf Förderungen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingegangen. Auf den Förderbereich der Einzelmaßnahmen entfallen davon fast 850 Anträge. Rund drei Viertel der beantragten Fördermaßnahmen stellt die Nachrüstung von Reifendruckregelanlagen an landwirtschaftlichen Maschinen dar.

Alle Förderbereiche gleichermaßen berücksichtigen

Um alle Förderbereiche des Bundesprogramms bei der Förderung gleichermaßen berücksichtigen zu können und deren CO2-Einsparpotenzial zu heben, wird die Förderung für die Einzelmaßnahme „Automatische Reifendruckregelanlage“ nach Nr. 3.1 h) zunächst ab dem 26. Januar 2021 um 23:59 Uhr ausgesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine elektronische Antragsstellung möglich (Ausschlussfrist). Die nachfolgende Übermittlung des unterzeichneten Antragsdokuments an die BLE muss anschließend unverzüglich erfolgen.

Antragstellungen aller anderen Fördermaßnahmen weiterhin möglich

Das Aussetzen der Förderung betrifft nur die Einzelmaßnahme „automatische Reifendruckregelanlagen“. Für alle anderen Fördermaßnahmen des Bundesprogramms Energieeffizienz ist die Antragstellung weiterhin möglich. red

Weitere Informationen zum Bundesprogramm Energieeffizienz gibt es hier.