Anreize für die Betriebsnachfolge

Sechs-Punkte-Programm zur Förderung von Junglandwirte

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Um der Überalterung zu begegnen und die Hofübergabe attraktiver zu machen, hat das Schweriner Agrarministerium ein Sechs-Punkte-Programm vorgestellt.

von Bauernzeitung

„Hofnachfolger? Nein Danke!“ Seit Jahren machen Experten in der Agrarausbildung und -beratung im Land auf die immer größer werdenden Probleme sowohl bei der altersbedingten Übergabe landwirtschaftlicher Einzelunternehmen als auch in der Führungsnachfolge in Unternehmen juristischer Personen aufmerksam. Schon im Jahr 2010 war die Hofnachfolge in 269 von 462 Einzelunternehmen mit Betriebsleitern ab dem Alter von 55 Jahren offiziellen Angaben zufolge ungewiss. 443 und damit 9,4 % der Geschäftsführer beziehungsweise Leiter landwirtschaftlicher Betriebe in MV waren 2010 schon 65 Jahre alt und älter. Dieser Prozentsatz liegt fast doppelt so hoch wie im gesamten Bundesgebiet.

Maßnahmen des Agrarministeriums

Um der zunehmenden Überalterung zu begegnen und zusätzliche Anreize für die Betriebsnachfolge zu schaffen, ist im Schweriner Agrarministerium ein „Programm zur ­Förderung und Unterstützung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten in Mecklenburg-Vorpommern“ erarbeitet worden. Der Entwurf enthält sechs Punkte. Danach soll die von der Landgesellschaft MV auf ihrer Homepage geführte „Höfebörse“ inhaltlich überarbeitet und als „Betriebsnachfolgebörse“ weiterentwickelt werden. Ziel sei es, junge Landwirte ­besonders anzusprechen und Inter­essenten Informationen zur Verfügung zu stellen, wo und wann Bedarf an einem Betriebsnachfolger besteht, heißt es in dem Entwurf.

Geprüft werden soll außerdem, inwieweit der Talentpool des Bildungswerkes der Landwirtschaft e. V. auf der Homepage des Bauernverbandes MV und die Betriebsnachfolgebörse vernetzt werden können. Der Talentpool ist eingerichtet worden, um Absolventen von Universitäten, Hoch- und Fachschulen, Unternehmen und Bildungspartner zusammenzuführen.

Für Junglandwirte bis 40 Jahre soll eine besondere Beratung bei der Planung und Einrichtung von Betrieben organisiert werden. Landgesellschaft, Agrarberatung und die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sollen zusammenarbeiten, um Beratungsleistungen aus „einer Hand“ anzubieten. Unterstützt werden soll dies auf der Grundlage des neuen ELER-Förderprogramms für den ländlichen Raum.

Nach dem Programmentwurf sollen Junglandwirte bei der Neuverpachtung der 86.000 ha landwirtschaftlicher Landesflächen künftig vorrangig berücksichtigt und mit langfristigen Pachtverträgen ausgestattet werden, wenn sie diese Flächen für die Gründung ihrer Existenz als Landwirt benötigen. Der Vorrang bei der Verpachtung soll auch beim Betriebsübergang an eine(n) Jungland­wirt(in) als Hofnachfolger  gelten.

Bis zu 100 ha Pacht

Das Land beabsichtigt außerdem, spätestens ab 2016 die dann noch vorhandenen und zu verwertenden BVVG-Flächen in Mecklenburg-Vorpommern in sein Eigentum zu übernehmen. Dabei geht Agrarminister Dr. Till Backhaus offenbar von 50.000 ha LF aus. Bis zu jeweils 100 ha davon sollen Junglandwirte pachten können.

Nach dem derzeitigen Stand der Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium sei eine Übernahme der Flächen bis 2016 realistisch, sagte Backhaus in einem Gespräch mit einer Regionalzeitung in der vorigen Woche. Der Plan werde von Ministerpräsident Sellering und Finanzministerin Polzin unterstützt. Die Flächenübernahme soll zum Ertragswert und kreditfinanziert  erfolgen.  

20.000 € Bonus

Innerhalb der Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik sollen ab 2015 obligatorisch zwei Prozent der nationalen Obergrenze der Direktzahlungen für die Jungland­wirteförderung bereitgestellt werden. Junglandwirte können für bis zu 90 ha fünf Jahre lang mit einem Zuschlag von 25 % auf den Zahlungsanspruch je ha rechnen. Das Land will dafür jährlich 745.000 € Fördermittel bereitstellen. Es setzt sich dafür ein, Junglandwirte in vollem Umfang mit Zahlungsan­sprüchen aus der nationalen Reserve auszustatten. Zudem sollen Investitionsvorhaben von Junglandwirten in der Agrarinvestitionsförderung vorrangig berücksichtigt und mit einem Bonus von 20.000 € bedacht werden.