Stoffstrombilanz ausgesetzt? Was Landwirte jetzt beachten müssen
Stoffstrombilanz: Aus oder nicht? Die Landwirte warten auf Klarheit: Wie geht es mit der Dokumentation weiter? Cem Özdemir kündigt Änderungen an, aber was heißt das konkret für den Betrieb? Vermittlungsausschuss soll Klarheit schaffen.
Verunsicherung herrscht zurzeit auf vielen landwirtschaftlichen Betrieben. Hieß es doch im September nach der Agrarministerkonferenz (AMK) in Oberhof (Thüringen): „Stoffstrombilanz ausgesetzt“. Allerdings: Das war nur eine Ankündigung. Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mitteilt, gelten bisher noch alle Regeln. Das heißt: Landwirtschaftliche Betriebe müssen auch weiterhin ihre Stoffströme dokumentieren und bilanzieren.
Stoffstrombilanz und Düngegesetz
Die Stoffstrombilanzverordnung erfordert seit 2018 eine transparente Darstellung der Stoffströme bzw. Nährstoffflüsse „in den“ und „aus dem“ landwirtschaftlichen Betrieb. Sie setzt damit das Düngegesetz um. Die Ermittlung der Nährstoffzufuhren und -abgaben orientiert sich an der abgestimmten Datengrundlage der Düngeverordnung.
AMK: Özdemir hat Aufhebung zugestimmt
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hatte bei der AMK der Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung zugestimmt und zugleich angekündigt, die Pläne für eine „Nährstoffbilanzverordnung“ als Nachfolgeregelung in dieser Legislaturperiode nicht mehr weiterzuverfolgen.
Verunsicherung der Landwirte
„Die Landwirte und die Verwaltungen warten auf Berlin“, erklärt Torsten Weidemann gegenüber der Bauernzeitung. Der Pressesprecher vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum in Erfurt berichtet von zahlreichen Fragen der Bauern an das Amt: „Müssen wir die Dokumentation noch machen?“ „Ja“, ist die eindeutige Antwort. Und die Ämter müssten auch die Prüfung weiterhin gewährleisten.
Düngegesetz im Vermittlungsausschuss
Und was sagt Berlin? Noch nicht absehbar ist derzeit, wann sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat mit der Novelle des Düngegesetzes befassen wird. Das Verfahren sei noch nicht terminiert, erklärte ein Sprecher der Länderkammer. „Der Vermittlungsausschuss wurde mit Kabinettsbeschluss vom 2. Oktober angerufen und muss sich zunächst konstituieren, um seine Arbeit aufnehmen zu können“, erklärte eine Sprecherin des BMEL auf Anfrage der Bauernzeitung. Fristvorgaben für das Verfahren gibt es nicht. Eine Befassung des Verfahrens in dem 32-köpfigen Gremium noch in diesem Jahr sei „gut möglich“, heißt es im Bundesrat.
Landwirte brauchen Klarheit
Wie Cem Özdemir zuletzt auf der AMK deutlich gemacht hat, könnte Ergebnis eines Gesamtkompromisses sein, dass die bestehende Stoffstrombilanzverordnung aufgehoben wird. Dies hänge jedoch von den Beratungen als Ganzes ab, so die BMEL-Sprecherin. Das Ministerium habe ein hohes Interesse an einer zügigen Aufnahme und einem schnellen Abschluss der Gespräche, um Landwirtinnen und Landwirten schnell Klarheit zu verschaffen.
Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen
Ein mögliches Vermittlungsergebnis müsste zunächst vom Vermittlungsausschuss beschlossen werden. Wird eine Gesetzesänderung vorgeschlagen, müsste diese erst vom Bundestag und dann vom Bundesrat beschlossen werden. Erneute Beratungen der Fachausschüsse seien hierfür nicht vorgesehen, so die Sprecherin. Sollte im Rahmen der Einigung des Vermittlungsausschusses keine Änderung am Gesetz beschlossen werden, müsste lediglich der Bundesrat dem bereits vorliegenden Gesetz noch zustimmen.
Das Ministerium verwies darauf, dass ohne das Düngegesetz die Monitoring-Verordnung nicht verabschiedet werden kann. Das Wirkungsmonitoring hatte die Bundesregierung der EU-Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens zur EU-Nitratrichtlinie zugesagt. Ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren gelte es unbedingt zu vermeiden – welches drohen könnte nicht nur wegen der Nichtumsetzung des Monitorings, sondern auch wegen Nichtumsetzung von Anforderungen der EU-Düngeprodukteverordnung, die gleichfalls im Zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes geregelt werden sollen.
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