Mecklenburg-Vorpommern

Geflügelpest: Tausende Legehennen bei Gnoien notgetötet

In diesem Stall wurden keine Hennen positiv auf Geflügelpest getestet. Wegen der Nähe zu den Ställen mit infizierten Hühnern und des hohen Ansteckungsrisikos müssen die Tiere aber trotzdem notgetötet werden. (c) Norbert Fellechner
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Die Geflügelpest breitet sich in Mecklenburg-Vorpommern aus. Der Nachweis der Seuche in zwei Ställen in Gnoien ist für die Gut Eschenhörn GmbH ein schwerer Schlag.

Von Gerd Rinas

Seit heute steht fest, dass der gesamte Bio-Legehennenbestand der Gut Eschenhörn GmbH notgetötet werden muss. Am Montag war nach Proben in zwei Stallabteilen mit je 2.200 Tieren der Vogelgrippe-Subtyp H5N8 festgestellt worden. Um die Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern, entschied der Landkreis Rostock, dass auch benachbarte Hühnerherden sowie die Tiere eines weiteren Hühnerhofes des Betriebes in unmittelbarer Nähe – insgesamt bis zu 70.000 Tiere – gekeult werden müssen.

Mitarbeiter handelten sofort

Ortsschild von Eschenhörn bei Gnoien.
(c) Norbert Fellechner

Mitarbeiter hatten am Sonntag Auffälligkeiten in einer Herde bemerkt und sofort den Tierarzt kontaktiert. Von den untersuchten Proben waren weniger als die Hälfte positiv. „Bei einer Krankheit wie der Vogelgrippe, die sich unheimlich schnell ausbreitet, zeigt das, wie aufmerksam die Mitarbeiter waren und dann richtig reagiert haben“, berichtet Steffen Schönermeyer, Geschäftsführer der Gut Eschenhörn GmbH in einer Pressemitteilung des Erzeugerzusammenschlusses Fürstenhof, wo der Betrieb Mitglied ist.

Dass die Tiere positiv getestet wurden und notgetötet werden müssen, bedeute wirtschaftlichen Verlust und sei emotional sehr belastend. „Besonders schlimm ist aber, wenn eigentlich gesunde Tiere als Vorsichtsmaßnahme getötet werden müssen. Das geht allen hier sehr nahe“, so Schönermeyer. Bis zuletzt hatte der Landwirt gehofft, dass der Landkreis Rostock zu einer anderen Entscheidung kommt und die nicht positiv getesteten Tiere verschont blieben.

Geflügelpest: Weiterer Ausbruch wäre nur aufgeschoben worden

Schild "Seuchenobjekt - Betreten verboten!" an einem Zaun.
(c) Norbert Fellechner

„Das war nicht möglich“, erklärte Amtstierärztin Elisabeth Dey auf Anfrage der Bauernzeitung. „Es handelt sich um eine hochansteckende Variante des Aviären Influenzavirus. Dieses Virus kann nicht nur durch Kontakt zu infizierten Wildvögeln oder deren Kot übertragen werden, sondern auch durch Fahrzeuge, Personen, Geräte, Verpackungsmaterialien, ebenso über Eier von Legehennen.“ In einem infizierten Bestand breite sich die Infektion sehr schnell aus und damit erhöhe sich auch die Viruskonzentration in diesen Ställen. So könne Virus auch über die Luft nach außen gelangen und weitergetragen werden. Die örtliche Nähe der Ställe erhöhe das Risiko der Übertragung des Hochpathogenen Virus. „Nach allen vorliegenden Erkenntnissen während eines solchen Infektionsgeschehens wäre es nur das Aufschieben eines weiteren Ausbruchs“ erläuterte Dey. Die Entscheidung sei nach den Erfahrungen früherer Geflügelpestausbrüche und intensiver Beratung mit Tierseuchenexperten getroffen worden.


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Dabei hatten die Landwirte in Eschenhörn Vorsichtsmaßnahmen getroffen. „Wir haben kein Geflügelfutter im Freien gelagert und strikt im Stall gefüttert“, so Steffen Schönermeyer auf die Frage, ob der Krankheitsbefall durch ein entsprechendes Management abwendbar gewesen wäre. Bio-Hühner mit Auslaufhaltung seien naturgemäß mehr gefährdet als Legehennen, die im Stall gehalten werden, wenngleich auch bei dieser Haltungsform schon Geflügelpest ausbrochen ist, so der Landwirt. Der Vogelzug berge ein erhöhtes Risiko für Geflügel im Freien, da die Seuche unter anderem über den infizierten Kot von Wildvögeln übertragen werde. „Die Tiere präventiv aufzustallen, um den Kontakt mit Wildvögeln bzw. deren Kot zu vermeiden, ist für uns Halter von Bio-Hühnern nicht mit der Öko-Verordnung vereinbar“, sagte Schönermeyer. Dazu bedarf es einer Aufstallungsverfügung durch das Veterinäramt.

Demnächst kreisweite Stallpflicht

Gestern wurde bekannt, dass der Landkreis Rostock als zweiter Landkreis nach Vorpommern-Rügen eine kreisweite Stallpflicht anordnen wird. Die betroffenen Stallanlagen der Gut Eschenhörn GmbH sind weiträumig abgesperrt. Noch in dieser Woche soll eine Spezialfirma mit der Nottötung der Legehennen beginnen.