Afrikanische Schweinepest

ASP-Prävention: Neue Regeln für Jäger

Symbolbild/Montage (c) Sabine Rübensaat
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In Thüringen gelten neue Regelungen für Jäger bezüglich der ASP-Prävention. Alle Kreise, die östlich der Autobahn A9 liegen, wurden zudem zu Risikogebieten erklärt.

Von Frank Hartmann

In allen Thüringer Landkreisen gelten für Jäger ab dieser Woche neue Regelungen bezüglich der ASP-Prävention. Mit den ASP-Fällen im Kreis Meißen in Sachsen ist die Tierseuche dichter an die Grenzen des Freistaats gerückt. Künftig müssen die Jagdausübungsberechtigten verendet aufgefundene Wildschweine sowie jedes krank erlegte Wildschwein unverzüglich unter konkreter Angabe des Fund- bzw. Erlegungsortes bei den Veterinärämtern anzeigen. Bisher galt dies als Empfehlung, wurde in der Praxis aber schon so gehandhabt. Laut dem zuständigen Sozialministerium werde je nach Maß der aktiven Beteiligung eine Meldung mit bis zu 75 Euro Aufwandsentschädigung belohnt.


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Wildmarke und blutproben

Weil die Landesgrenze in Ostthüringen nur 100 km von Meißen entfernt liegt, gilt in allen Kreisgebieten östlich der A9 zusätzlich eine Untersuchungspflicht. Laut den Allgemeinverfügungen der Kreise Altenburger Land und Greiz, der Stadt Gera und dem Saale-Orla-Kreis müssen alle gesund erlegten Wildschweine unverzüglich mit einer Wildmarke gekennzeichnet sowie Blutproben für die ASP-Untersuchung entnommen werden. Sämtliche nicht für die Lebensmittelgewinnung verwendete Reste des Tierkörpers sind zu entsorgen. Dafür stellen die Landkreise Tonnen bereit.

Sozialministerin Heike Werner rief „alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Jägerinnen und Jäger, Landwirtinnen und Landwirte, Tierärztinnen und Tierärzte, aber auch Spaziergängerinnen und Spaziergänger in Thüringen auf, jedes verendet aufgefundene Wildschwein unter möglichst genauer Angabe der Fundstelle unverzüglich beim örtlich zuständigen Veterinäramt zu melden“.

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