Symbolfoto (c) imago-images/Karina Hessland

Auch Thüringen verbietet Tiertransporte über EU-Grenzen

Nach NRW und Niedersachsen untersagt der Freistaat nun ebenfalls die Ausfuhr von Lebendvieh in Drittländer. Für lange Touren in der EU gibt es zusätzliche Auflagen. (aktualisiert)

Das Thüringer Sozialministerium untersagte am Freitagnachmittag ab sofort und bis auf Weiteres, Tiertransporte aus Thüringen in Drittländer abzufertigen. Eine Ausnahme davon bildet lediglich die Schweiz.

Hitze und lange Grenzabfertigung

Ministerin Heike Werner (Die Linke) berief sich zur Begründung auf „Berichte der EU-Kommission zu Schwierigkeiten bei Langzeittransporten von Tieren“, die es zuletzt immer wieder gegeben habe. „Es fehlen valide Informationen zu Versorgungsstationen. Die Verhältnisse in den Empfangsbetrieben am Bestimmungsort sind nicht kontrollierbar. Darüber hinaus sind die Wartezeiten an den Grenzübergängen oft viel zu lang und bedeuten gerade in den heißen Sommermonaten unnötiges Leid. Das gilt es zu verhindern.“

Allerdings ist Thüringen kein „Hotspot“ des Viehexports. Die Anzahl solcher Tiertransporte bewegt sich nach Angaben aus Erfurt jährlich im unteren einstelligen Bereich. Zusätzliche Auflagen gibt es zudem für Langstreckentransporte aus dem Freistaat innerhalb der Europäischen Gemeinschaft: Ebenfalls bis auf Weiteres sollen sie nur bei Außentemperaturen von unter 30 Grad Celsius abgefertigt werden. Die Regelungen gelten nicht nur Rinder, sondern für alle landwirtschaftliche Nutztiere.


Ein weißer Tiertransportwagen.

Sachsen erschwert Tiertransport in Drittländer

Das sächsische Sozialministerium will mit einem Erlass sicherstellen, dass Tiertransporte in Drittländer rechtskonform ablaufen. Die Maßnahme soll vor allem Amtstierärzten die Plausibilitätsprüfung erleichtern. mehr


Erfurt bezieht Schlachtvieh mit ein

Nach Ansicht des Erfurter Sozialministerium sollten Transporte von Nutztieren „generell auf das absolut notwendige Maß“ beschränkt werden. Dafür bedürfe es aber EU-weit einheitlicher Regelungen. Wie aus der Pressemitteilung hervorgeht, sind damit allerdings wohl vor allem Transporte zu Schlachthöfen gemeint. Denn Ministerin Werner verweist auf die Ausweitung der Weideschlachtung direkt im Haltungsbetrieb als mögliche Alternative. Thüringen unterstützt die entsprechende Initiative Bayerns im Bundesrat.

Mit Langstreckentransporten sind alle Fahrten gemeint, die länger als acht Stunden dauern. Das stellte das Ministerium auf unsere Anfrage hin klar. Ebenso, dass die von EU-Ländern nahezu umschlossene russische Region Kaliningrad als Teil eines Drittlandes dem Ausfuhrverbot unterliegt.

Zunächst hieß es: Kein Handlungsbedarf

Mitte Juli hatten bereits Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Verbote der Tiertransporte erlassen. Auslöser dafür war vermutlich eine Fernsehsendung der ARD, die Verstöße gegen die EU-Bestimmungen auf Langstreckentransporten von als Zuchtvieh deklarierten Rindern unter anderem in den arabischen Raum dokumentiert hatte. Thüringen hatte zunächst keinen Handlungsbedarf zu erkennen gegeben. Sachsen-Anhalt wies gegenüber der Bauernzeitung ausdrücklich darauf, dass die Länder aus Magdeburger Sicht keine rechtliche Handhabe für pauschale Verbote hätten. Auch Sachsen erließ keine generelles Transportverbot. Vielmehr will das Dresdener Sozialministerium mit einem Erlass die strikte Einhaltung der Vorgaben für Transporte in Drittländer durchsetzen. ste