In Nordthüringen sollen den Plänen nach drei Prozent der Flächen für Windkraft reserviert werden. (c) IMAGO / Photo2000

Ausbau der Windenergie in Thüringen: Vorrang für Schadflächen

Der zweite Entwurf des Landesentwicklungsprogramms liegt vor. Erneut kann die Öffentlichkeit Stellung nehmen, etwa zu Änderungen an den regionalen Vorranggebieten für den Windenergieausbau.

Von Frank Hartmann

Mit Überarbeitungen an den Vorranggebieten für Windenergie beschloss das Kabinett Dienstag dieser Woche (16.1.) den zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP). Wie Agrarministerin Susanna Karawanskij (Linke) auf einer Pressekonferenz informierte, soll der geänderte LEP Mitte 2024 in Kraft treten.

Zuvor haben Öffentlichkeit, Behörden und der Landtag noch einmal Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Zum ersten Entwurf waren 500 Stellungnahmen mit über 2.100 „Sachäußerungen“ eingegangen. Ein Teil davon sei berücksichtigt worden.

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Ausbau der Windenergie in Thüringen: Was ist anders im zweiten Entwurf?

Überarbeitet wurden die regionalen Teilflächenziele für die Vorranggebiete Windenergie. Für die Planungsregion Nordthüringen sind das 3 % der Regionsfläche, für Mittelthüringen 2,2 %, für Ostthüringen 1,7 % und für Südwestthüringen 2,0 %. Aktuell sind rund 1,1 % der Landesfläche für Vorranggebiete Windenergie ausgewiesen. Diese Ausbauziele orientieren sich an den Vorgaben des Bundes, der für Thüringen 2,2 % der Landesfläche fordert.

Karawanskij zufolge bezog man ungeachtet des vom Landtag Anfang Dezember 2023 geänderten Waldgesetzes Forstflächen mit ein. FDP, CDU und AfD hatten mit ihrer Mehrheit Hürden für den Windkraftausbau im Waldgesetz verankert (Bauernzeitung 50/2023, S. 19). Änderungsbedarf am Landesentwicklungsprogramm sieht das Agrarministerium jedoch nicht. Waldflächen stünden nach wie vor grundsätzlich für die Windenergienutzung zur Verfügung. Die Regelung im LEP-Entwurf, wonach geschädigter Wald vorrangig für die Windenergienutzung in Anspruch genommen werden soll, schütze gesunde Wälder.

Waldgesetz Änderung noch in Prüfung

Unklar ist weiterhin, ob die Änderungen am Waldgesetz verfassungsrechtlich sauber sind. Der wissenschaftliche Dienst des Landtags prüft noch, ob der Landtag überhaupt die gesetzgeberische Kompetenz besitzt oder Bundesrecht gilt. Solange die Prüfung nicht abgeschlossen ist, will Landtagspräsidentin Birgit Pommer (Linke) das beschlossene Gesetz nicht unterschreiben.

Die Abgeordneten der FDP sehen hingegen keine Bedenken und forderten Pommer auf, das Gesetz unverzüglich zu verkünden. FDP-Chef Thomas Kemmerich kündigte an, bei weiteren Verzögerungen ein Eilverfahren vor dem Verfassungsgericht anzustrengen.

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