Änderungen 2025

Beiträge der Thüringer Tierseuchenkasse steigen

Änderungen bei der Thüringer Tierseuchenkasse ab 2025: Wer muss mehr zahlen und wer profitiert von den neuen Regelungen? © tanapon/stock.adobe.com

Zum 1. Januar 2025 verändert sich die Beitragsatzung der Thüringer Tierseuchenkasse. Während zwar einige zukünftig mehr bezahlen müssen, gibt es für andere auch erfreuliche Nachrichten.

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Die Beitragssatzung 2025 der Thüringer Tierseuchenkasse (TSK) ist im Staatsanzeiger veröffentlicht worden. Während sie für Rinder-, Geflügel-, Ziegen- und Bienenhalter keine Änderungen bereithält, steigen für Schaf- und Schweinehalter die Beiträge im kommenden Jahr spürbar.

Schaf- und Schweine-Halter stärker belastet

Für Schafe ab 10 Monaten müssen Tierhalter dann 2 € je Tier und Jahr zahlen, was einer Verdopplung gleichkommt. Für Zuchtsauen (nach erster Belegung) werden bei einem Bestand mit weniger als 20 Tieren 1,35 €/Sau fällig, ein Plus von 12,5 %. Genauso hoch fällt der prozentuale Anstieg bei Haltern von mehr als 20 Sauen aus: Sie zahlen dann pro Tier und Jahr 2,25 €.

Einen Anstieg beschloss der TSK-Verwaltungsrat auch für Ferkel (bis einschließlich 30 kg). Bei einem Sauenbestand mit weniger als 20 Tieren steigt der Beitrag auf 75 ct/Ferkel (+25 %); für Bestände mit mehr als 20 Sauen erhöht er sich auf 90 ct/Ferkel (+20 %). Für „sonstige Zucht- und Mastschweine“ (über 30 kg) werden im kommenden Jahr bei einem Bestand mit weniger als 50 Schweinen 1,10 €/Tier (+ 22 %) fällig; Betriebe mit mehr als 50 Schweinen zahlen dann 1,35 €/Tier im Jahr (+12,5 %).

Förderung für BTV-Impfung erhöht sich

Während es auch für Pferde, Esel und Maultiere teurer wird, für die der Beitrag auf 4,90 €/Tier steigt (+17 %), werden wie zuvor schon für Fische und Gehegewild keine Beiträge erhoben. Für Rinder- und Schweinehalter gibt es weiterhin einen Nachlass, sofern sie sich an Tiergesundheitsprogrammen beteiligen. Wie bereits angekündigt, beschloss der Verwaltungsrat auch eine Änderung der Beihilfesatzung der Tierseuchenkasse.

Das betrifft die Unterstützung gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) ab dem 1. Januar 2025. Der Zuschuss für das Impfen erhöht sich sowohl für Schafe und Ziegen als auch für Rinder auf 2 € je Impfung. Das Impfen der ersten zehn Tiere erfährt eine Unterstützung von 5 €/Tier/Jahr. Für den seltenen Fall, dass Tiere trotz Impfung an der Blauzungenkrankheit verenden oder deswegen getötet werden müssen, gewährt die Tierseuchenkasse eine Beihilfe zur Tierkörperbeseitigung: pro Schaf oder Ziege über 9 Monate: 60 €; pro Rind bis 6 Monate: 100 €; pro Rind von 6–12 Monate: 300 €; pro Rind über 12 Monate: 500 €.

Hier finden sich die geänderte Beitragssatzung und die Beihilfesatzung der Thüringer Tierseuchenkasse.

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