Nicht nur tierschutzrelevant: Auch wirtschaftlich spricht viel für das Impfen von Schafen in Thüringen gegen die Blauzungenkrankheit. © Sabine Rübensaat

Blauzungenkrankheit droht Thüringen: Impfung für Rinder, Schafe und Ziegen empfohlen

Experten gehen davon aus, dass in absehbarer Zeit auch Thüringen von der Blauzungenkrankheit betroffen sein wird. Das Landesamtes für Verbraucherschutz empfiehlt die Impfung. Was Nutztierhalter beachten sollten und wie sie den Zuschuss zur Impfung erhalten:

Von Frank Hartmann

Mit einer Allgemeinverfügung zur freiwilligen Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (Serotyp 3/ BTV-3) liegt jetzt für Tierärzte und die Halter von Rindern, Schafen, Ziegen, Cameliden oder Gehegewild in Thüringen auch der behördliche „Segen“ des Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV) vor.

Impfung gegen Blauzungenkrankheit: Was Tierhalter in Thüringen jetzt wissen müssen

Zuvor hatte bereits der Tiergesundheitsdienst der Thüringer Tierseuchenkasse mit einem Infobrief Nutztierhalter informiert und für die Impfung geworben. Denn es sei zu erwarten, dass die Blauzungenkrankheit auch Thüringen erreicht. „Bedenken Sie auch, dass eine belastbare Immunität erst 20–30 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung zu erwarten ist (beim Rind in der Regel zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen; bei Schafen ist nur eine Injektion notwendig)“, so Fachtierarzt Dr. Uwe Moog. Die drei zur Verfügung stehenden Impfstoffe seien nach den bisherigen Erfahrungen qualitativ sicher, erklärte Moog.

Pro Tier: Zuschuss für Impfung möglich

Die Tierseuchenkasse bezuschusst das Impfen mit 60 ct je Schaf/Ziege und 1 Euro je Rind. Dafür ist es aber notwendig, vor dem Impfen den entsprechenden Beihilfeantrag bei der Tierseuchenkasse einzureichen. Für Schafhalter gilt, dass das Impfen unbedingt vor der Deckzeit erfolgen sollte.

Um die Kosten in Zaum zu halten, empfiehlt der Schafzuchtverband, das Impfen der Herde bzw. Tiere über den dafür vom Tierarzt insgesamt aufgebachten Zeitaufwand abzurechnen und nicht je Einzeltier. Zu erwarten sei, dass der Zuschuss der Tierseuchenkasse vom Tierarzt bereits mit verrechnet wird.

Meldepflicht nach Impfung gegen Blauzungenkrankheit

Die Allgemeinverfügung des TLV weist darauf hin, dass Halter von Rindern, Schafen und Ziegen, die von der Impfung Gebrauch machen, spätestens sieben Tage nach der Behandlung die Impfung an die HI-Tier-Datenbank melden müssen. Neben dem Datum der Impfung sind der verwendete Impfstoff und die Ohrmarkennummer bei Rindern bzw. bei Schafen und Ziegen die Anzahl der geimpften Tiere mitzuteilen. Die Eingaben in der Hi-Tier-Datenbank können auch vom Tierarzt vorgenommen werden – dies sollten die Halter vorab mit ihrem Veterinär klären.

Halter von Schafen und Ziegen, die nicht am Viehhandel teilnehmen, müssen zwar keine Meldung an die HI-Tier-Datenbank machen, dafür allerdings ihr zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt schriftlich informieren. Dies gilt auch für Halter von Cameliden oder Gehegewild.

Hingewiesen wird vom TLV auf den Umstand, dass bei der Blutuntersuchung geimpfter Tiere der Test auf Antikörper gegen das BT-Virus-3 positiv ausfallen kann. Durch die Dokumentation der Impfung könne das zuständige Veterinäramt davon ausgehen, dass die Antikörpernachweise auf der Impfung beruhen. Zusätzliche Maßnahmen seien im Einzelfall dann auch nicht erforderlich

Hohe Verluste bei Schafen drohen

Gleichwohl infizierte Rinder in den meisten Fällen „nur“ mit Leistungsdepressionen reagieren, wirbt der Schafzuchtverband bei den rinderhaltenden Berufskollegen im Land, sich am Impfen zu beteiligen, um eine dichte Grund-Immunisierung zu erreichen.

Der Thüringer Schafgesundheitsdienst erinnert an die hohe Mortalitätsrate bei Schafen: In den Niederlanden erlag im vorigen Jahr 5 % des Gesamtbestandes der Blauzungenkrankheit. Den Kosten für die Minimierung des Riskos stünden ungleich höhere finanzielle Verluste beim Ausbruch der Krankheit gegenüber: Schafhalter verlören für tote Tiere nicht nur die Mutterschafprämie. Hinzu kämen die in Thüringen bekanntermaßen hohen Entsorgungskosten.

Keine Entschädigung bei Ausbruch

Weil es sich bei der Blauzungenkrankheit nicht um eine bekämpfungspflichtige Tierseuche handelt, können betroffene Halter auch nicht mit Entschädigungen aus dem Topf der Tierseuchenkasse rechnen.

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Schafe sind oft von der Blauzungenkrankheit betroffen. Es gibt eine Impfung zur Vorsorge. (c) Stephane Leitenberger/Adobe Stock

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