Über 100.000 ha weniger rote Gebiete
In Thüringen liegt der Entwurf der Landesdüngeverordnung vor. Während darin deutlich weniger Nitratüberschussgebiete ausgewiesen werden, gibt es ab 2021 erstmals eine umfängliche Phosphatkulisse.
Auf die neue Kulisse für die sogenannten roten Gebiete warteten die Thüringer Praktiker mit Spannung. Auf der gestrigen 29. Thüringer Düngungs- und Pflanzenschutztagung in Erfurt gab es dazu erstmals konkrete Informationen. Und: Viele Landwirte dürften erleichtert sein, andere müssen sich ab dem kommenden Jahr mit den verschärften Regeln in den Nitratüberschussgebieten arrangieren.
Rote Gebiete: Fläche in Thüringen um zwei Drittel verkleinert
Die von Hubert Heß vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) präsentierte vorläufige neue Kulisse der Nitratüberschussgebiete weist 49.633 ha landwirtschaftliche Nutzfläche aus, davon 43.430 ha Ackerland. Die bisherige Kulisse wies 176.809 ha Nutzfläche aus, davon 155.536 ha Ackerland. Unterm Strich verringert sich damit der Anteil der zu düngenden Flächen in roten Gebieten gemessen an der Gesamtfläche von rund 23 % auf 6,2 %.
Binnendifferenzierung Statt pauschaler Bewertung
Zum größten Teil gründet die Reduzierung der Fläche auf die nunmehr bundeseinheitlich anzuwendende Binnendifferenzierung (Allgemeine Verwaltungsvereinbarung/AVV). Diese ergab gut 64.000 ha. Thüringen hatte bei der Erstausweisung im vorigen Jahr noch gesamte Grundwasserkörper als rote Gebiete bestimmt. Dies war der Fall, wenn mehr als 20 % eines Grundwasserkörpers über dem Grenzwert liegende Nitratwerte bzw. steigende Tendenzen aufwies. Während diese „immissionsbasierte Abgrenzung“ die Fachleute des Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) vornahmen, ermittelten die TLLLR-Experten die maximal tolerierbaren N-Salden und die potenziellen Nitratausträge nach dem Agrum-Modell. So wurden letztzlich die knapp 50.000 ha identifiziert.
Zusätzliche Maßnahmen in Roten Gebieten
Neben den scharfen Bundesregeln zum Düngen und Wirtschaften in den roten Gebieten müssen die Länder zusätzliche Maßnahmen festlegen. Laut dem Entwurf der Landesdüngeverordnung sind dies im Freistaat: die Wirtschaftsdüngeruntersuchung, die N-min-Bodenuntersuchung sowie die unverzügliche Einarbeitung von Wirtschaftsdüngern innerhalb einer Stunde. Diese Maßnahmen finden sich bereits in der noch gültigen Landesverordnung.
Randstreifen an Gewässern sind Pflicht
Neben der Nitratkulisse wird es ab 2021 eine Phosphatkulisse in Thüringen geben. Diese umfasst 357.171 ha, was knapp über 44 % der Düngefläche entspricht. Verpflichtend vorgeschrieben werden in dieser Kulisse die Untersuchung von Wirtschaftsdüngern und Gärresten auf Gesamt-N sowie verfügbaren N und Gesamt-P. Daneben muss an Gewässern in der Phosphatkulisse ein fünf Meter breiter Streifen ganzjährig begrünt werden. Düngemittel sind auf dem Streifen tabu. Diese Streifen sind im Übrigen für alle Thüringer Landwirte nicht neu. Das von den Landwirten bis heute scharf kritisierte Landeswassergesetz schreibt die Streifen seit diesem Jahr verpflichtend vor. Auf der Fachtagung wurde betont, dass die P-Düngung in der Kulisse uneingeschränkt möglich bleibt. Die Maßnahmen zielten auf die Erosionsminderung bzw. den Phosphoreintrag in Gewässer ab.
Im Laufe der 48. Kalenderwoche stehen den Thüringer Landwirten die exakten Kulissen im digitalen Kartendienst feldblockgenau zu Verfügung.
Mehr zur Tagung, u. A. zur Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln
in Ausgabe 48/2020 der Bauernzeitung / Regionalteil Thüringen