Neuregelung der Gebiete

Feldmaus: Thüringen lockert Regeln zur Bekämpfung

Feldmäuse können sich schnell vermehren und großen Schaden anrichten. Daher ist eine frühzeitige Bekämpfung wichtig. (c) Frank Hartmann
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Die Feldmaus-Bekämpfung in Hamster-Schutzgebieten sorgte in Thüringen immer wieder für Diskussionen. Jetzt grenzt das Umweltministerium die Kulisse der der Feldhamster-Vorkommen neu ab, zum Vorteil vieler Landwirte, die Feldmäuse bekämpfen müssen.

Von Frank Hartmann

Die strengen Restriktionen beim Bekämpfen von Feldmäusen sorgten im vergangenen Jahrzehnt in Thüringen immer wieder für Kritik. An die letzte Feldmaus-Kalamität im Jahr 2020 dürften sich betroffene noch gut erinnern. Wesentlicher Knackpunkt ist das Anwendungsverbot von Rodentiziden in Vorkommensgebieten des Feldhamsters zwischen dem 1. März und 31. Oktober. Die Thüringer Umweltverwaltung hatte diese Gebiete flächendeckend im gesamten FFH-Verbreitungsgebiet des Feldhamsters bestimmt, was sich auf eine Fläche von rund 400.000 ha summierte. Die Kritik des Bauernverbandes (TBV) an der Regelung riss nie ab.

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Gebiete verkleinern sich deutlich

„Im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes“, so das Umweltministerium auf Nachfrage dieser Zeitung, habe man nunmehr die pauschale Ausweisung der Gebiete „auf Basis der bekannten Vorkommen des Feldhamsters ersetzt“. Damit verringert sich die Thüringer Rodentizid-Verbots-Kulisse in Hamster-Gebieten auf 70.800 ha sehr deutlich. Diese neue Kulisse werde künftig mindestens einmal jährlich aktualisiert. Über im Laufe des Jahres neu bekannt gewordene Feldhamsternachweise würden betroffene Landwirte von der zuständigen Behörde direkt informiert.

Während die neue Auslegung der Anwendungsbestimmungen für FFH-Gebiete in Thüringen eine Lockerung vorsieht, bleibt etwa der Rodentizid-Einsatz in EU-Vogelschutzgebieten tabu. Wieder gestattet ist aber die Anwendung an bekannten Nahrungsplätzen von Zugvögeln außerhalb der EU-Vogelschutzgebiete.

Aktuelle Vorkommensgebiete des Feldhamsters seit 2015 einschließlich 
verschmolzene Puffer um die Hamsterareale. (c) TMUEN
Aktuelle Vorkommensgebiete des Feldhamsters seit 2015 einschließlich verschmolzene Puffer um die Hamsterareale. (c) TMUEN

Erhöhter Befall in Mittel- und Ost-Thüringen

Den jetzt erfolgten Änderungen gingen Gespräche des Landwirtschafts- mit dem Umweltministerium voraus. Das Agrarressort hatte auf eine praktikable Auslegung gedrängt. Aktuell rechnet das Landesamt für Landwirtschaft (TLLLR) mit einem erhöhten Feldmaus-Aufkommen im Herbst. Eine Kalamität zeichne sich jedoch noch nicht ab. Nach relativ geringen Aktivitäten im Frühjahr (Ausnahme im Raps in den Bereichen Sömmerda, Zeulenroda und Hildburghausen) waren erst wieder kurz vor der Ernte Fraßschäden im stehenden Getreide zu beobachten. Sommerkulturen wurden nicht geschädigt.

Derzeit lägen erhöhte Befallswerte (Mittelwert: 8 wiedergeöffnete Löcher/250 m2 nach 24 Stunden) auf den Stoppelflächen vor, dies jedoch regional sehr unterschiedlich: In Nord- und Südthüringen beobachte man auf Stoppelflächen einen sehr geringen Befall. Hingegen lägen in Mittel- und Ostthüringen erhöhte Befallswerte vor, besonders in der Ackerebene um Erfurt und im Bereich Dornburg.

Sommerkulturen weitgehend ungeschädigt

Da die Ansaat von Winterraps erst erfolgt ist und sich nur Einzelflächen im Auflauf befinden würden, könne noch keine Einschätzung über regionale Aktivitäten erfolgen. In den Sommerungen (Zuckerrüben, Kartoffeln und Mais) gebe es nur vereinzelt Feldmausaktivitäten mit sehr geringen Fraßschäden. Neben den Dichteermittlungen des Pflanzenschutzdienstes lägen Meldungen zu starken Feldmausbauen an Feldrändern und zu Katzen bei der Mäusejagd auf Ackerflächen vor. Viele Betriebe, so das TLLLR, seien mittlerweile sensibilisiert und führten zeitnah die Stoppelbearbeitung durch bzw. zögen eine Pflugfurche am Feldrand.

Unberührt von der neuen Rodentizid-Kulisse bleiben die Kulap-Maßnahmen (F1, F2 und F3) zum Hamsterschutz. Hier gilt weiterhin die bekannte Fachkulisse (FFH-Verbreitungsgebiet) einschließlich einer Flächenpriorisierung und Geeignetheit der Böden, erläuterte auf Anfrage das Agrarministerium.

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