Feldmausschäden: Blühstreifen auf vernichtetem Raps

Das zur Verfügung gestellte Geld reicht für rund 2.000 ha Blühflächen. © Frank Hartmann
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Rund zwei Millionen Euro stellt das Thüringer Umweltministerium zur Anlage von Blühflächen auf Rapsflächen bereit, die durch Feldmäuse geschädigt wurden. Doch die Zeit drängt: Antragsschluss ist der 20. November. 

Von Frank Hartmann

Auf von Feldmäusen geschädigten Winterrapsflächen können Thüringer Landwirte Blühstreifen bzw. -flächen anlegen. Das Umweltministerium stellt dafür kurzfristig Mittel aus dem „GAK-Sonderrahmenplan Insektenschutz“ von rund zwei Millionen Euro zur Verfügung, sagte Ministerin Anja Siegesmund der Bauernzeitung. Die Ansaat soll in „Anlehnung“ an die Blühmischungen B1a und B2 erfolgen und wird als Projekt in Höhe von 962 €/ha gefördert. Bis zum 20. April 2021 muss die Aussaat erfolgen; die Blühflächen dürfen nicht vor dem 30. September 2021 umgebrochen werden. Voraussetzung zur Teilnahme an dem Projekt, das der Landschaftspflegeverband (LPV) Mittelthüringen betreut, sind geschädigte Rapsflächen, die in einem ausgewiesenen Hamstergebiet liegen. Weder dürfen die Schläge mit Kulap-Maßnahmen belegt noch als Ökologische Vorrangflächen ausgewiesen sein.

Blühstreifen-Projekt soll Betriebe finanziell unterstützen und mehr artenvielfalt schaffen

Umweltministerin Anja Siegesmund. © www.photofarm.de/Andy Poecking

Gegenüber der Bauernzeitung erklärte Siegesmund, dass man mit dem Projekt keine flächendeckende Entschädigung für Feldmausschäden in Hamstergebieten bieten könne. Dennoch „können wir die Betriebe bei den Feldmausschäden finanziell unterstützen“. Gleichzeitig würde mit der Stärkung der Artenvielfalt ein Mehrwert für alle geschaffen. Die Grünen-Politikerin verteidigte den Ende August gefundenen Kompromiss im Land zur Feldmausbekämpfung: Danach konnten Landwirte auf eigene Kosten Gutachter bestellen, die betroffene Flächen auf Hamstervorkommen untersuchen. Sie habe Verständnis dafür, wenn Landwirte wegen der Feldmausplage der Geduldsfaden reiße. Allerdings wies Siegesmund auch darauf hin, dass in den letzten Jahrzehnten die Feldmauspopulation in Thüringen um 95 % zurückgegangen sei – und dies vornehmlich auf Landwirtschaftsflächen. Möglichkeiten, die derzeitige Kulisse der Vorkommensgebiete des FFH-geschützten Feldhamsters zu überprüfen, sehe sie nicht. 

Feldmausschäden: Rodentizide birgen Risiken für Beutegreifer

Seit 2018/2019 dürfen in Deutschland Rodentizide mit dem Wirkstoff Zinkphosphid u.a. in Vorkommensgebieten des Feldhamsters in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober nicht mehr angewendet werden. Laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) besteht bei dem Wirkstoff kein Risiko, dass Beutegreifer wie Greifvögel und andere natürliche Feinde durch den Fraß vergifteter Mäuse zu Schaden kommen. Über die Wintermonate ist bei Erreichen der Bekämpfungsschwelle lediglich das verdeckte Ausbringen der Köder erlaubt.  

Die Anlage von Blühstreifen soll Betriebe mit Feldmausschäden finanziell unterstützen. © Frank Hartmann  

Thüringer Landwirte mit geschädigten Rapsflächen können sich ab sofort beim LPV Mittelthüringen melden. Die von ihnen gemeldeten Blühflächen sollen Magdalena Werner zufolge in einem vom LPV gestellten Sammelantrag zusammengefasst werden. Damit könne der bürokratische Aufwand für die Betriebe klein gehalten werden. Sie wies darauf hin, dass bei einer bereits erfolgten Herbizidmaßnahme im jungen Winterraps vor der Aussaat der Blühmischung gepflügt werden müsse. Jetzt drängt die Zeit: Antragsschluss ist der 20. November.

Zum Landschaftspflegeverband Mittelthüringen geht es auch hier:
www.lpv-mittelthueringen.de


Ein Hamster im Feld.

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