Förderung für Betriebe

Ferkelkastration: Thüringen belohnt frühen Einsatz der Alternativmethoden

(c) Sabine Rübensaat
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Betriebe, die vor dem 1. Januar 2021 Jungebermast betreiben, gegen Ebergeruch impfen oder die Kastration unter Vollnarkose durchführen, erhalten im Freistaat eine Förderung.

Am 1. Januar 2021 ist Schluss mit der betäubungslosen Kastration von Ferkeln in Deutschland. Thüringer Betriebe, die bereits in diesem Jahr die Alternativmethoden anwenden, erhalten bis Ende 2020 vom Land eine Förderung. „Der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration ist ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr Tierschutz in der Schweinehaltung. Wir befürworten und honorieren einen früheren Umstieg auf die schmerzfreien Alternativmethoden. Deshalb fördern wir Betriebe, die bereits umgestellt haben oder es vor dem Jahreswechsel tun werden“, begründete Landwirtschaftsminister Benjamin-Immanuel Hoff den Schritt.

Akzeptanz der Tierhaltung verbessern

Die Mast von Jungebern, eine Impfung gegen Ebergeruch sowie die Kastration unter Vollnarkose sind die drei Alternativen, die angewendet werden können. „Letztlich entscheiden die Betriebe selbst über die für sie passende Methode, denn das ist unter anderem abhängig von Betriebsstruktur und Vermarktungsstrategie“ so Hoff. Für die Betriebe sei die Förderung eine große Chance, das Tierwohl und somit die gesellschaftliche Akzeptanz der Nutztierhaltung so früh wie möglich zu verbessern.


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Pauschalförderung je Tier

Die Förderung sieht vor, das bis Ende 2020 die Mehrkosten der Alternativverfahren pro männliches Ferkel bzw. Masteber teilweise erstattet werden:

  • Inhalationsnarkose mittels Isofluran: 3,30 €/Ferkel,
  • Injektionsnarkose mittels Azaperon und Ketamin durch den Tierarzt: 5,45 €/Ferkel,
  • Ebermast (ohne zweimalige Impfung mit Improvac®; Schlachtung bis 31. Dezember 2020): 8,30 €/Tier,
  • Immunokastration (Ebermast mit zweimaliger Impfung mit Improvac® bis 31. Dezember 2020): 3,20 €/Tier.

Gleichwohl die örtliche Betäubung ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr erlaubt sein wird, gibt es auch dafür bis zum 31. Dezember 2020 eine Förderung. In diesem Fall muss der Tierarzt die Lokalanästhesie durchführen (0,85 €/Ferkel). Wie das Agrarministerium in Erfurt ausführte, untersuche das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) diese in Deutschland umstrittene Methode weiterhin auf Wirksamkeit und Praktikabilität. Ergebnisse dazu würden frühestens im Sommer 2021 erwartet. Wenn Thüringer Betriebe die lokale Betäubung durch den Hoftierarzt bis Ende des Jahres anwenden lassen, die Erfahrungen dokumentieren und dem BMEL zu Forschungszwecken überlassen würden, könnten sie die Mehrkosten für die Behandlung ersetzt bekommen.

Auszahlung Ende des Jahres

Anträge für die Förderung können ab sofort beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) als bewilligende Behörde gestellt werden. Die notwendigen Antragsformulare samt Informationen sind auf der Homepage des Agrarministeriums (Tierwohl) abrufbar. Die Auszahlung erfolgt Ende Jahres. fh