Aufstallpflicht

Geflügelpest im Landkreis Gotha ausgebrochen: Geflügel muss in den Stall

In sieben Orten des Landkreises Gotha muss Geflügel in den Stall. (Symbolbild) © Adobe Stock/bluedesign

In sieben Orten des Landeskreises Gotha in Thüringen muss Geflügel in den Stall. Bei einem Mäusebussard wurde die Geflügelpest festgestellt.

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In sieben Orten des Landkreises Gotha muss Geflügel in den Stall. Dier Anordnung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts erfolgte, nachdem bei einem Mäusebussard im Landkreis Gotha die Geflügelpest festgestellt wurde, was das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am 3. April bestätigte.

Bei bisherigen Wildvogel-Fällen in Thüringen (2024: 28 Wildgänse im Kreis Sonneberg; 2025: 13 Schwäne im Saale-Orla-Kreis) verzichteten Kreisveterinäre auf Restriktionsmaßnahmen für regionale Geflügelhalter. Angemahnt wurden jeweils konsequente Biosicherheitsmaßnahmen, insbesondere bei Kleinhaltern.

Geflügelpest in Gotha: Stallpflicht für sieben Orte angeordnet

Auf Anfrage teilte das Landratsamt in Gotha mit, dass bei dem aktuellen Fall neben der Risikoeinschätzung des FLI die örtlichen Gegebenheiten und eine hohe Geflügeldichte in der Region den Ausschlag für die Aufstallpflicht geben würden. Diese gilt für alle Bestände mit mehr als 50 Stück Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Fasane, Rebhühner oder Laufvögel).

Betroffen sind Halter in den Ortsteilen Wandersleben, Mühlberg, Günthersleben-Wechmar, Seebergen, Großrettbach und Cobstädt der Gemeinde Drei Gleichen sowie im Ortsteil Apfelstädt der Gemeinde Nesse-Apfelstädt.

Ausstellungen und Märkte mit Geflügel verboten

Alternativ zum Aufstallen könnten die Tiere mit einer Vorrichtung geschützt werden. Die muss „aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen“.

Darüber hinaus sind sämtliche Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen mit Geflügel und anderen gehaltenen Vögeln im gesamten Landkreis Gotha verboten. Geflügelhalter, die bislang ihre Tiere noch nicht beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gemeldet haben, wurden daran erinnert, dieser Pflicht „unverzüglich“ nachzukommen.

FLI: Hohes Risiko bei Wildvögeln und für Geflügelhaltungen

Das FLI schätzt das Risiko des Eintrags und der Weiterverbreitung von Geflügelpestviren in Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands weiterhin als hoch ein. Das gilt ebenso für den Eintrag in deutsche Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln. Vor wenigen Tagen erst ereilte es einen Hühnerzuchtbetrieb im Kreis Wittenberg.

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Geflüfelpest: ImHintergrund ist ein weißes Huhn zu sehen. Im Vordergrund ein H5N1-Proberöhrchen in einer behandschuhten Hand.
Für den Landkreis Wittenberg ist es der erste Geflügelpest-Fall in einer landwirtschaftlichen Nutztierhaltung.(Symbolbild) © diy13/stock.adobe.com

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