GLÖZ 8 Ausnahmen: Da staunt der Landwirt
Mit Verwunderung reagieren viele Landwirte auf die Flexibilisierung des GLÖZ-8-Standards. Denn Deutschland setzt die EU-Vorgaben nun 1:1 um. Ursprünglich geplant hatten das Bundesagrar- und das Bundesumweltministerium Kürzungen der Basisprämie und neue Ökoregelungen, das kommentiert Frank Hartmann.
Ende voriger Woche mochten es viele Landwirte gar nicht glauben, was da im Entwurf der Zweiten GAP-Ausnahme-Verordnung des Bundesagrarministeriums steht: Die von der EU-Kommission Ende Januar überraschend auf den Weg gebrachte Flexibilisierung des GLÖZ-8-Standards, der die obligatorische Stilllegung von 4 % des Ackerlandes regelt, wird hierzulande 1 : 1 umgesetzt: ohne bürokratische Finessen, ohne zusätzliche Auflagen und ohne finanzielle Nachteile. Da Landwirte in Deutschland derartiges lange schon nicht mehr erlebten, verwundert das ungläubige Staunen darüber nicht.
Zumal es Erinnerungen an die Erste GAP-Ausnahme-Verordnung im vorigen Jahr gibt, ebenfalls zur Stilllegung, bei der selbst Agrarverwaltungen und Fachberater Mühe hatten, die Konditionen aufzudröseln. Und nicht zuletzt weil es Pläne gab, wieder einmal nicht den einfachen Weg zu gehen: Für das Aufweichen ei-
nes (!) Umweltstandards wollten das Bundesumwelt- und das Bundesagrarministerium die Basisprämie kürzen und damit fix mal zusätzliche Ökoregelungen finanzieren.
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GLÖZ Ausnahmen:
Das entspricht der politischen Agenda der beiden von den Grünen geführten Ministerien und hätte die Umwelt- und Naturschutzverbände milde gestimmt. Für Bundesminister Cem Özdemir wären die flexiblen GLÖZ-8-Standards auch ein unerwartetes politisches Geschenk gewesen. Denn er will unabhängig davon zügig neue Ökoregelungen einführen. Die Mehrzahl seiner Länderkollegen, darunter auch Parteifreunde, lehnte das auf der Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) Ende Januar allerdings mit der Begründung ab, dass erstmal Ruhe in den GAP-Strategieplan kommen muss.
Erste Bundesländer und Verbände fordern bereits, dass die Flexibilisierung der GLÖZ-8-Standards nicht erneute Ausnahme für ein Jahr bleibt, sondern zur Regel in der laufenden Förderperiode wird. Dass sich die EU-Kommission darauf einlässt, ist nicht ausgeschlossen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) kündigte an, weitere Vereinfachungen auf den Weg bringen zu wollen.
Neue Angebote?
Die jüngsten Proteste der europäischen Landwirte, die bevorstehenden EU-Parlamentswahlen und die im Jahr 2023 ins Negative gerutschten wirtschaftlichen Daten der Branche in 19 Mitgliedstaaten – darunter Deutschland – sprechen dafür, dass Brüssel ernsthafte Angebote macht. Ob und welche es in Deutschland geben wird, diskutiert nächste Woche die Frühjahrs-AMK in Erfurt mit Özdemir.
Nach den hiesigen Protesten gab es die Zusage der Bundesregierung, dass da etwas kommt: Ob sich Substanzielles darunter findet oder doch nur ein Kuhhandel stattfindet, ist angesichts des Klimas in der Ampel und dem umweltpolitischen Ehrgeiz von Özdemir und seiner Kabinettskollegin Steffi Lemke völlig offen.
Dass Kanzler Olaf Scholz (SPD) die beiden in der GLÖZ-8-Frage zum Einlenken gedrängt hat, ist möglich. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), die keine ganz schlechten Beziehungen zur BMEL-Spitze haben dürfte, erweckte vorige Woche zumindest den Eindruck. Der Verband brachte seine Enttäuschung über die 1 : 1-Umsetzung und das Ausbleiben neuer Ökoregelungen mit übertriebener Kritik („massive Aufweichung des Umwelt- und Klimaschutzes“) zum Ausdruck. Scholz hätte sich dem Druck der „Strippenzieher“ Friedrich Merz (CDU) und Joachim Rukwied gebeugt. Der DBV-Präsident wird das als Lob verbuchen: Für die kritischen Mitglieder in den Bauernverbänden zieht der DBV zu selten die politischen Strippen.
Kommentar aus der Ausgabe 10/2024
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