Investitionsförderung Landwirtschaft: Mutige Unternehmer
Landwirtschaftliche Vorhaben von über 50 Millionen Euro wurden 2022 in Thüringen mit der Investitionsförderung unterstützt. Beim Stallbau dominierte der Premiumzuschuss. Ab 2024 erhält die Direktvermarktung mehr Aufmerksamkeit.
Von Frank Hartmann
Allen Unbilden und Unsicherheiten zum Trotz investieren Thüringer Landwirtschaftsbetriebe in die Zukunft. Das belegt die Investitionsbereitschaft, die der Freistaat mit seinem Programm zur „Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen“ (ILU/AFP) unterstützt.
Unsere Top-Themen
• Weihnachten im Schafstall
• Sortenversuche Sommerbraugerste
• Landmaschinen mit KI
• Märkte und Preise
Agrarministerium: Rückblick Investitionsvolumen
Wie das Agrarministerium auf Anfrage informierte, konnten 2022 von 98 Förderanträgen 87 bewilligt werden. Das förderfähige Investitionsvolumen summierte sich auf 51 Mio. €. Auf knapp 14,2 Mio. € beläuft sich der Zuschuss.
Wie in den Vorjahren entfällt der größte Förderbrocken mit 12,5 Mio. € (Investitionsvolumen: 46 Mio. €) auf das AFP. Für Investitionen in besonders tiergerechte Haltungsverfahren gewährte man rund 53 % der AFP-Zuschüsse (Investitionsvolumen: 16,3 Mio. €), so das Ministerium.
Premium-Vorhaben und ÖkoInvest
Zwar lag das Fördervolumen für „Stallbau Premium“ unter dem des Vorjahres. Die Zahl der Stallbau-Premium-Vorhaben (Neubau und Modernisierung) stieg jedoch von 25 im Jahr 2021 auf 27.
Unterm Strich entsprachen die im AFP geförderten Stallbauinvestitionen 2022 fast ausschließlich (96,3 %) den Anforderungen der Premiumförderung. Förderschwerpunkt war zum wiederholten Mal die Milchviehhaltung inklusive Nachzucht. In der Schweinehaltung erreichten nur vier Projekte Bewilligungsreife, und das vorwiegend in der Schweinemast. Sechs geförderte Premium-Vorhaben wollen Legehennenhalter umsetzen.
Nicht unerheblich sind die geplanten Investitionen in Melkanlagen und -technik, Maschinen/Geräte der Innenwirtschaft oder Fahrsilos sowie in Dauerkulturen: Diesen Vorhaben wurde eine Förderung von zusammen 3,8 Mio. € zugestanden. Für die (konventionelle) Aufbereitung/Lagerung/Verarbeitung/Vermarktung summierte sich die Förderung im Vorjahr auf 1,8 Mio. €.
Vom Programmteil ÖkoInvest wollten im Vorjahr 14 Antragsteller profitieren. Bei einem Investitionsvolumen von rund 4,2 Mio. € konnten Zuschüsse in Höhe von 1,4 Mio. € gewährt werden. Schwerpunkt waren Investitionen in die Aufbereitung/Lagerung/Verarbeitung/Vermarktung.
Das neue Programm und Stichtage
Im laufenden Jahr, so das Ministerium, werden noch „Restmittel“ für die ILU-Förderung bereitstehen. Wie viele es sind, stehe noch nicht fest. Zu den jüngsten Antragstichtagen am 31. Dezember 2022 (ÖkoInvest) und 31. Januar 2023 (ILU-AFP/, -B und -D) beantragten Betriebe Zuschüsse in Höhe von 10,8 Mio. €. Abhängig davon, wie viele dieser Anträge bewilligt werden, bereits bewilligte Vorhaben Bestand haben oder zur Umsetzung kommen, stehen zum zweiten Stichtag (30. Juni 2023) noch Gelder für Anträge in den ILU-Teilmaßnahmen A, B und C bereit.
Ziel sei „eine möglichst vollständige Ausschöpfung der geplanten Mittel“. Deren Überführung in die neue Förderperiode sei ausgeschlossen. Das Agrarministerium plant, das ILU/AFP im Rahmen des GAP-Strategieplans 2023–2027 in ähnlicher Form und mit vergleichbaren Schwerpunkten wie in der auslaufenden Förderperiode fortzuführen.
Da man wieder einen wesentlichen Teil der AFP-Mittel aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe (GAK) kofinanziert, wirkten „die dort beschlossenen Förderprioritäten prägend auf die Thüringer Richtlinie“. Fortsetzen will Thüringen das landesspezifische ÖkoInvest und die Förderung von „Kleinen Investitionen“ (bisher Teil B). Letzteres will man angesichts der bislang schwachen Nachfrage optimieren.
Eine wichtige Änderung im ILU betrifft die Verarbeitung und Direktvermarktung, die man als neuen Schwerpunkt in die Diversifizierungsförderung (ILU-Teil D) überführt. Damit soll ein Beitrag zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten geleistet werden.
Weitere Eckpunkte und Details zur künftigen ILU-Richtlinie sollen ab Mitte des Jahres mit den Fachressorts sowie den Verbänden erörtert werden. Förderstart soll der 31. Januar 2024 sein.