Thüringen

Nationalpark Hainich: Wildschäden anpacken!

Mehr als ein Dutzend Landwirtschaftsbetrie-be, darunter die BEAG Agrar GmbH Behringen, wirtschaften am Nationalpark. Sie sehen sich mit enormen Wildschäden konfrontiert, die nicht mehr nur allein vom Schwarzwild. (c) Beac Agrar GmbH Behringen
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Landwirte und Jäger wenden sich an die Landes- und Kommunalpolitik, damit den Wildschäden um den Nationalpark Hainich nunmehr effektiv begegnet wird. Dazu verfassten die Betroffenen einen Forderungskatalog.

Von Frank Hartmann

Landwirte und Jäger, die ihre Flächen bzw. Reviere um den Nationalpark Hainich bewirtschaften, gehen jetzt in die Offensive. Mit einem Schreiben wenden sie sich an alle Landtagsfraktionen, den Agrar- und den Umweltausschuss, die beiden Fachministerien und Landkreise und nicht zuletzt an die Nationalparkverwaltung. Denn „die Situation bezüglich der Schwarzwildpopulation im und um den Nationalpark Hainich hat in den letzten Jahren dramatische Formen angenommen“.

Neuer forderungskatalog

Die derzeitige Entnahme der Wildschweine decke derzeit nur 37 Prozent des Zuwachses ab. Dem exponentiellen Anstieg des Bestandes sei so nachhaltig nicht entgegenzuwirken. Diese Situation könne weder von den landwirtschaftlichen Betrieben noch von den Jägerschaften ohne Mitwirkung des Nationalparks erfolgversprechend entgegengewirkt werden. Aktuell finde ein Schadensausgleich längst nicht mehr in adäquater Höhe statt, da er durch die Jagdpächter finanziell nicht mehr gestemmt werden könne.

Die Kreisbauernverbände Eisenach/Bad Salzungen und Unstrut-Hainich übersandten daher mit den Kreisjägerschaften Mühlhausen, Bad Langensalza und Eisenach einen Forderungskatalog. Ganz vorn auf dieser Liste steht die Forderung, dass es keine Vergrößerung der jagdfreien Fläche von derzeit 40 Prozent auf 75 Prozent der Schutzgebietsfläche geben darf.

Die Bejagung im und um den Nationalpark Hainich sollte ganzjährig – nach den geltenden Jagd- und Schonzeiten – erfolgen. Insbesondere an den Übergängen zu wildschadensgefährdeten landwirtschaftlichen Kulturen müsse die Bejagung intensiviert werden. Ein Mindestabschuss bei Schwarzwild von fünf Stück pro 100 ha und Jagdjahr sei notwendig, aber ein wesentlich höherer Abschuss anzustreben. Die Zahl der Gemeinschaftsjagden „sollte um ein Vielfaches höher liegen als bisher praktiziert“.



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Gefordert wird eine realistische Bestandsaufnahme der Wildschadensituation. Hieraus müssten Wege der Entschädigungszahlungen diskutiert und vereinbart werden. „Schadenssummen, wie sie aktuell im Bereich Kammerforst in Höhe von 130.000 Euro verhandelt werden, sind nicht mehr die Ausnahme, sondern in ähnlicher Höhe die Regel“, heißt es in der Begründung. Oft würden heute zwischen Jägern, Jagdgenossenschaften und betroffenen Landwirtschaftsbetrieben „Gentleman Agreements“ getroffen.

Ausdrücklich abgelehnt wird die Kirrung als reines zusätzliches Nahrungsangebot. Daher fordern Landwirte und Jäger eine „zwingende Bejagung an Kirrungen“. Hier sieht man die unteren Jagdbehörden und die staatlichen Forstämter in der Pflicht.

Darüber hinaus erachten es Landwirte und Jäger als notwendig, die Vermarktung des erlegten Schalenwildes über den Nationalpark und die staatlichen Forstämter zu prüfen.

Jagdfreie Zonen
Das Ziel, dass mindestens 75 Prozent eines Nationalparks ohne direkte menschliche Eingriffe bleiben, verfolgt jeder deutsche Nationalpark aufgrund internationaler Richtlinien und Standards. Ziel müsse es daher sein, so die Verwaltung des Nationalparks Hainich, gerade im Randbereich zur Feldflur die Jagd effizienter zu gestalten. Hier stünden Instrumente wie die ganzjährige Bejagung, Zäune als Zwangswechsel oder der Einsatz von Nachtsichttechnik zur Verfügung.

Wildschäden: Förderung der wildbestandsermittlung

Gefordert wird eine Wildbestandsermittlung auch für Dam- und Rotwild samt der Erhöhung des Abschussplanes für Damwild. Denn auch hier zeichneten sich starke Wildschäden ab. Eine Erhöhung der Abschussprämie für Schwarzwild sollte ebenso erwogen werden, ebenso die Genehmigung des Einsatzes von Nachtzieltechnik.

Landwirtschaftsbetrieben müsse das Anlegen bejagdbarer Grünstreifen möglich sein, ohne den Verlust von Beihilfen zu riskieren. Neben Ablenkfütterungen durch den Nationalpark an den Randgebieten besonders gefährdeter landwirtschaftlicher Kulturen plädieren die Betroffenen für die Etablierung eines Bejagungsausschusses: Mitwirken müssten hier die Jägerschaften, Jagdgenossenschaften, Landwirte, Forstämter und die Nationalparkverwaltung.

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