Milchmarkt Thüringen

Nicht den bestrafen, der schon abgebaut hat

(c) Sabine Rübensaat
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Im durch das Coronavirus unter Druck geratenen Milchmarkt werden Stimmen für eine Mengenreduzierung laut. Ein Landwirt aus Thüringen kann das gut nachvollziehen. Doch wer den Bestand schon reduziert hat, würde jetzt doppelt bestraft.

Je nach Verwertung der angelieferten Milch hätten manche Molkereien Probleme beim Absatz, andere dagegen nicht, schätzt Silvio Reimann die Lage ein. Den Ruf nach Mengenbegrenzungen kann der Geschäftsführer der Milch-Land Veilsdorf GmbH und Vorsitzende des Milchausschusses beim Thüringer Bauernverband zwar gut nachvollziehen. 

Allerdings fehlt ihm der Glaube an der tatsächlichen Bereitschaft. „Seit der letzten Krise sind schon vier Jahre vergangen, und noch immer haben – mit nach meinem Wissen den drei Ausnahmen FrieslandCampina, Milchwerke Berchtesgadener Land und Milchwerke Oberfranken – die Molkereien und ihre Lieferanten ihre Hausaufgaben nicht gemacht“, ärgert sich Reimann, der sich im Vorstand der Milchwerke Oberfranken West eG engagiert.



Mit „Hausaufgaben“ meint Reimann ein verbindliches Instrumentarium, das im Krisenfall die Mengenreduzierung auf Molkereiebene regelt. Bei den Milchwerken Oberfranken muss grundsätzlich Lieferrechte zukaufen, wer über seine gezeichneten Anteile hinaus Milch angeliefert hat. Für den Krisenfall, der bisher noch nie eintrat, vereinbarte man den Umfang einer Mengenreduzierung, gestaffelt nach der Lieferdisziplin. Eine pauschale verpflichtende Reduzierung, wie jetzt gefordert, lehnt Reimann aber ab. „Solidarität hat für mich da ihre Grenzen, wo Betriebe wie die Milch-Land Veilsdorf, die in der jüngeren Vergangenheit sogar 400 Kühe abgebaut hat, doppelt bestraft würden.“ fh

Rückblick: In der Milchkrise 2016 forderten die Südthüringer Kreisbauernverbände, den Fokus auf eine an den Standort angepasste  Landwirtschaft zu richten. Mit ­einer Begrenzung des Tierbesatzes auf maximal 1,5 GV/ha könnten nicht nur Marktrisiken, sondern zugleich auch weitere Probleme etwa im Zusammenhang mit der Düngeverordnung, dem Emissions- und dem Tierschutz gelöst werden, argu­mentierten die KBV vor vier Jahren.


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