Keine Kostenübernahme mehr

Ohrmarken aus Thüringen

Auf die Tierhalter kommen jetzt höhere Kosten zu. Im Gegenzug werden die Beiträge für Schafe und Ziegen bei der Tierseuchenkasse abgesenkt. © Frank Hartmann
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Seit dem 1. Januar gelten in Thüringen neue Bestimmungen für die Kennzeichnung von Schafen, Ziegen und Schweinen. Die bisher von der Tierseuchenkasse geleistete vollständige Übernahme der Kosten für die Ohrmarken ist damit Geschichte. Wie das Sozialministerium mitteilte, stehe dieser Praxis das Beihilferecht der EU entgegen. Thüringen sei zuletzt das einzige ostdeutsche Bundesland gewesen, wo die Halter der genannten Tierarten die Ohrmarken unentgeltlich erhielten. Seit dem 1. Januar 2015 sind nunmehr „die Kosten für die Kennzeichen/Ohrmarken von Schafen, Ziegen und Schweinen durch den Tierhalter zu tragen“, so die Veterinärabteilung des Sozialministeriums. Im Gegenzug werden die Tierseuchenkassenbeiträge für Schafe und Ziegen in diesem Jahr abgesenkt.

Von Frank Hartmann

Mit den Neuerungen geht auch eine Veränderung bei der Zuteilung, Beschaffung und Ausgabe der Ohrmarken einher.  Das Sozialministerium übertrug dies vollumfänglich dem Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht (TVL). Bisher waren die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

Der TVL ist bereits seit vielen Jahren mit der für alle Rinderhalter kostenpflichtigen amtlichen Zuteilung einschließlich Beschaffung und Ausgabe der Ohrmarken beauftragt. Zudem managt der TVL im freistaatlichen Auftrag die Regionalstelle der zentralen Datenbank HI-Tier (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere).

Formular ausfüllen und nach Erfurt senden

Von nun an sind Ohrmarkenbestellungen für Schafe, Ziegen und Schweine nur noch beim TVL möglich. Das Sozialministerium wies darauf hin, dass die Bestellung auf schriftlichen Antrag per E-Mail, Brief oder Fax erfolgen müsse. Ein entsprechendes Formular ist auf der Homepage des TVL (www.tvlev.de) unter dem Menüpunkt „Formulare“ hinterlegt. Dieses kann aber auch telefonisch bzw. schriftlich beim TVL angefordert werden. Hingewiesen wurde darauf, dass die Bestellung der Ohrmarken rechtzeitig erfolgen sollte, da die Lieferzeiten vom Hersteller bis zu fünf Wochen betragen können. Die Auslieferung der bestellten Ohrmarken erfolgt ausschließlich über den TVL. Von diesem erhält der Tierhalter dann auch einen Kostenbescheid.

Nach Absprache mit den Zuchtverbänden können die Tierhalter Ohrmarken aus der ihnen bekannten (und erprobten) Produktpalette auswählen und bestellen. Dies gelte im Übrigen auch für die Zangen bzw. Gerätschaften zum Einziehen der Ohrmarken.

AUSKUNFT UND KONTAKT

Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Zuteilung und Auslieferung von Ohrmarken für Schafe, Ziegen und Schweine steht der TVL bereit.

Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V. (TVL)
Stotternheimer Straße 19
99087 Erfurt

E-Mail: kennzeichnung@tvlev.de
Tel: (03 61) 74 97 70
Fax: (0 36 41) 62 23 15
Internet: www.tvlev.de