Thüringer Tierseuchenkasse

Prämie für Mutterschafe: Betriebe in Thüringen gehen leer aus

Mutterschafprämie: Thüringen geht mit Meldefrist anders um. (c) IMAGO / imagebroker
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Viele landwirtschaftliche Betriebe im Freistaat, die Schafe halten, bekommen für 2023 keine Mutterschafprämie. Grund ist die rechtliche Bewertung eines Stichtages. Andere Bundesländer wie Sachsen oder Sachsen-Anhalt sehen das kulanter.

Von Frank Hartmann

In Thüringen wird eine „merkliche Zahl“ von Schafhaltungsbetrieben Ende Dezember keine gekoppelte Zahlung (GAP-Weidetierprämie) erhalten. Darüber informierte jetzt das Agrarministerium in Erfurt den Landesschafzuchtverband. Der Verband und die betroffenen Betriebe fielen aus allen Wolken. Hintergrund sind die Meldefristen an die Thüringer Tierseuchenkasse, die die Daten an die HIT-Datenbank weiterleitet.

Schäfer, die ihren Tierbestand (Stichtag in Thüringen: 3. Januar) nicht fristgemäß bis zum Thüringer Standardtermin am 17. Januar an die Thüringer Tierseuchenkasse gemeldet hatten, gehen bei der erstmals gewährten, bundesweit einheitlichen Mutterschafprämie leer aus. Gezahlt werden 35 Euro/Mutterschaf (und Ziege), wenn diese zum Stichtag mindestens zehn Monate alt waren und zwischen Mai und August im Betrieb gehalten werden.

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Prämie für Mutterschafe: Ausnahme und Kulanz

Im Oktober erklärte das Agrarministerium in Erfurt noch, dass nach „aktueller Rechtsauffassung“ eine (verspätete) Meldung nach dem 17. Januar einer Gewährung der neuen Prämie nicht im Wege stünde. Allerdings müsste diese Meldung bis spätestens 15. Mai erfolgt sein. So oder so ähnlich handhaben es in diesem Jahr wohl alle Bundesländer – abgesehen nunmehr von Thüringen. Auf Anfrage teilte das Ministerium in Erfurt mit, dass man trotz aller Bemühungen keinen anderen rechtlichen Spielraum sehe.

Dass die anderen Länder – trotz der mittlerweile allgemein geänderten Rechtsauffassung – an der großzügigen, späteren Meldefrist 15. Mai bei der HIT-Datenbank festhalten, ficht die Entscheidung des Agrarministeriums in Erfurt nicht an. Das Fachministerium in Dresden teilte mit, dass Sachsen in diesem Jahr „ausnahmsweise hierfür noch Meldungen, die bis zum 30. September“ abgegeben wurden, berücksichtige.

Aus Magdeburg hieß es, dass Sachsen-Anhalt „auf der Grundlage der Abstimmungen von Bund und Ländern bei den relevanten Antragstellern Einzelfallentscheidungen“ treffe, „die den besonderen Umständen des Jahres 2023“ Rechnung trügen. Klar ist: Im kommenden Jahr werden die Länder keine Ausnahmen/Überschreitungen der Meldefrist Mitte Januar mehr dulden, soll die beantragte Mutterschafprämie gezahlt werden.

Aus welchen Gründen auch immer Schafhalter nicht fristgerecht ihre Meldung bei der Tierseuchenkasse abgegeben haben: Betroffene Thüringer Betriebe mit großen Herden verlieren in diesem Jahr schon mal 40.000 Euro. Dem einen oder anderen Schäfer dürfte der Entschluss zur Aufgabe der ohnehin prekären Schafhaltung damit erleichtert werden.

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