Landeseigene Prämie für Schafe und Ziegen

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Kommt die Einführung einer gekoppelten Muttertierprämie für Schafe und Ziegen in Höhe von 25 €/Tier?

von Frank Hartmann

Sowohl in der Umweltminis­terkonferenz (2016) als auch in der Agrarministerkonferenz (2017) und im Bundesrat (2017) scheiterten in der Vergangenheit Initiativen der beiden Thüringer Fachressorts bzw. der Landesregierung zur Einführung einer gekoppelten Muttertierprämie für Schafe und Ziegen in Höhe von 25  €/Tier.

Vorige Woche zogen Schäfer aus ganz Deutschland vor das Bundesagrarministerium in Berlin und demonstrierten für eine solche Weidetierprämie in Höhe von 38 €. Die Chancen, dass Deutschland eine gekoppelte Prämie einführt, müssen als gering eingeschätzt werden. Weder im Bundesagrarministerium noch im Bundestag oder beim Deutschen Bauernverband zeichnet sich derzeit der notwendige Rückhalt ab, das Prinzip der vollständigen Entkopplung der Direktzahlungen aufzuweichen. Da hilft den Schäfern auch nicht das Argument, dass in den meisten EU-Mitgliedsstaaten entsprechende Prämien gezahlt werden.

Nur eine Notlösung

Als „Notlösung“ bzw. als „Übergangslösung“ bis zur nächsten GAP-Periode wollen das Agrar- und das Umweltministerium, die 2015 eine innerministerielle „Schaf AG“ einrichteten, eine landeseigene „Schaf- und Ziegenprämie“ (SchaZie-Prämie) auf den Weg bringen. Diese, teilte das federführende Umweltministerium auf Anfrage mit, könne allein aus förderrechtlichen Gründen aber nicht das Niveau einer bundesweit gekoppelten Prämie erreichen. Im laufenden Jahr will man eine entsprechende Förderrichtlinie erarbeiten, die 2019 erstmals wirksam werden könnte. Im Zuge der Haushaltsverhandlungen brachten die Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition dafür noch einen Änderungsantrag in den Landtag ein.

Gedeckelte Förderung

Danach stünden im Etat des ­Umweltministeriums für die Jahre 2019, 2020 und 2021 jeweils 1,5 Mio. € für die Einführung einer an das Tier (Schaf/Ziege) gekoppelten Prämie bereit. Gebunden wäre eine solche Prämie an die „Erhaltung naturschutzfachlich bedeutender Offenlandflächen“. Die Prämie würde zu 100 % aus Landesmitteln bestritten und könnte nur als De-minimis-Beihilfe ausgereicht werden (15.000 € in drei Jahren). Somit wäre sie pro Betrieb gedeckelt. Bereits in der Frist ausgereichte etwaige Zuschüsse aus anderen Programmen (z.B. Wolfsprävention) würden angerechnet. Im Umweltministerium hofft man, dass ein bis Mitte April laufendes Konsultationsverfahren der EU-Kommission zur Anhebung der De-minimis-Grenze führt, was der SchaZie-Prämie zugute käme.

Noch stehen die Details für die Förderrichtlinie nicht fest. Zu definieren gilt etwa, was „ein Tier“ und was „eine Naturschutzschäferei“ ist. Ebenso müssen die Beihilfehöhe festgelegt sowie der Verwaltungsablauf und die zu verwendenden Formulare entwickelt werden. Erst wenn das Programm steht, wird der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags die Mittel dafür freigeben.


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