Premiere für die Scha-Zie-Prämie

Die Auszahlung der Schaf- Ziegen-Prämie hat begonnen. © Birgitt Schunk
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Im Rahmen der sogenannten Scha-Zie-Prämie werden erstmals in Thüringen über 1 Mio. Euro für 44.000 förderfähige Schafe und Ziegen an die Landwirte ausgezahlt. Die sogenannte Scha-Zie-Prämie wurde in Thüringen von 321 Schaf- und Ziegenhaltern beantragt.

von Frank Hartmann

Die Auszahlung der landes­eignen Schaf-Ziegen-Prämie (Scha-Zie-Prämie) ist gestartet. Wie das Umweltministerium informierte, wurden 321 Anträge von schaf- und ziegenhaltenden Landwirten und Hobbytierhaltern positiv beschieden. Voraussetzung war, dass mindestens 20 Tiere über neun Monate gehalten werden und die Tiere zu einem Teil Biotopgrünland beweiden.

Die erstmals in diesem Jahr ausgereichte Prämie summiert sich den Angaben zufolge auf rund 1,1 Mio. €, was 44.000 förderfähigen Schafen und Ziegen entspricht. Thüringen gehe bei der Unterstützung der Schafhalter beispielhaft voran, erklärte Umweltministerin Anja Siegesmund. Sie verwies auf den jüngsten Beschluss des Bundesrates, mit dem die Bundesregierung zur Einführung einer bundesweiten Weidetierprämie von 30 € je Mutterschaf bzw. -ziege aufgefordert wird.

Scha-Zie-Prämie: Neuanträge bis März

Die Thüringer Förderrichtlinie ermöglicht eine Auszahlung von 25  € pro Tier. Die maximale Fördersumme ist aufgrund der De-minimis-Regel der EU auf 20.000 € pro Betrieb innerhalb von drei Jahren gedeckelt. Im Falle einer gekoppelten, bundesweiten Muttertierprämie, die sich aus der Ersten Säule speist, fiele diese Förder­obergrenze weg.

Das Umweltministerium informierte weiter, dass auch für die Antragsjahre 2020 und 2021 Finanzmittel für die Scha-Zie-Prämie im Haushalt eingestellt seien. Wiederholungs-, Neu- und Änderungsanträge, die Ende des Jahres online zur Verfügung stünden, müssten bis zum 31. März 2020 eingereicht werden. Änderungsanträge könnten bei Aufstockungen des Bestandes zur Anhebung der Förderung genutzt werden.

Sollte bis Ende des Jahres die geänderte Thüringer Förderrichtlinie Wolf/Luchs in Kraft treten, dürften im nächsten Jahr etliche Schäfereien erstmals die Scha-Zie-Prämie beantragen. Weil die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen- und Entschädigungsleistungen nach Wolfsattacken bislang ebenso unter die De-minimis-Regel fallen, zögerten Betriebe, die Weidetierprämie zu beantragen. Für die Wolf/Luchs-Richtlinie soll in Zukunft die De-minimis-Regel wegfallen.


Regionale Infoveranstaltungen 2019 für Schaf- und Ziegenhalter des TLLLR und der Zuchtverbände jeweils ab 18 Uhr:

  • 7. November in Walldorf
  • 12. November in Walschleben
  • 14. November in Moßbach
  • 19. November in Ebeleben

Weitere Infos unter www.thueringer-schafzucht.de