Länder- und der Bundesagrarminister infomierten am Nachmittag Vertreter des Thüringer Bauernverbandes über die AMK-Ergebnisse. © TBV

Stoffstrombilanzierung ist vom Tisch

Bundesminister Özdemir hat zugesagt, die aktuelle Stoffstrombilanzierung zum nächstmöglichen Zeitpunkt auszusetzen. Die dafür ersatzweise geplante Nährstoffbilanz wird es in absehbarer Zeit wohl nicht geben. Mit diesen und weiteren Ergebnissen endete die Agrarministerkonferenz (AMK) in Oberhof.

Von Frank Hartmann

Das Bundesagrarministerium hat zugesagt, die aktuelle Stoffstrombilanzierung zum nächstmöglichen Zeitpunkt auszusetzen. Vorerst soll diese rein deutsche Regelung ersatzlos gestrichen werden. Er freue sich, erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne), dass die Länder auf der Herbstkonferenz der Agrarministerinnen und Agrarminister in Oberhof auf das Angebot des Bundes eingegangen sind, die Verordnung aufzuheben.

Stoffstrombilanzierung: Das wird erwartet

Dieses Angebot habe man den Ländern bereits im Juli im Bundesrat unterbreitet, meinte Özdemir. Seinerzeit fiel die Novelle des Düngegesetzes, mit der unter anderem eine verschärfte Stoffstrombilanzierung geregelt werden sollte, durch die Länderkammer. Özdemir bot den Ländern im Juli noch an, gemeinsam eine neue Nährstoffbilanzierung zu erarbeiten. Darauf ließen sich die Länder mehrheitlich nicht ein und warfen dem Ministerium vor, lediglich eine „Umetikettierung“ zu betreiben.

Mit einem einstimmigen Beschluss forderten die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder Özdemir jetzt auf, zügig eine Monitoring-Verordnung zur Düngeverordnung vorzulegen. Anders als die Stoffstrombilanzierung kann damit schlaggenau und einzelbetrieblich das Stickstoffmanagement abgebildet und verursachergerecht bewertet werden.

Erwartet wird, dass der Bund in Kürze den Vermittlungsausschuss anruft. So könnte dann das im Bundesrat an der Stoffstrombilanz gescheiterte Düngegesetz, das auch die Grundlage für eine Monitoringverordnung bildet, verabschiedet werden. Özdemir zufolge sollen die Regeln für das Monitoring mit der EU-Kommission unter Einbeziehung der Länder erarbeitet werden.        

Kleine Schritte beim Bürokratieabbau

Auf der Herbst-AMK in Oberhof, die heute (13.9.) zu Ende ging, einigten sich Bund und Länder auf weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau in der Land- und Forstwirtschaft.

Die Länder schlugen konkrete Maßnahmen für die Vereinfachung der Tierhaltung, bei der Düngung und für hofnahe Baumaßnahmen vor. Dabei geht es etwa um die Verlängerung der Fristen von Aufzeichnungspflichten für Düngemaßnahmen und eine Reduktion von Dokumentations- und Informationspflichten bei der Tierhaltung. Das schließt etwa die Vereinheitlichung der Alters- und Größenklassen und -kategorien sowie Meldetermine in der Schweinehaltung oder die Verkürzung der einschlägigen Zweckbindungsfristen für investive Maßnahmen ein. Diese soll der Bund nun als nächsten Schritt vorrangig umsetzen, erklärte die amtierende AMK-Vorsitzende, Thüringens Agrarministerin Susanna Karawanskij (Linke), zum Abschluss.

Die Länder hatten dem Bund nach der Frühjahrs-AMK in Erfurt 194 Vorschläge zum Bürokratieabbau übermittelt, von denen der Bund 35 Maßnahmen zum Bürokratieabbau umgesetzt habe oder die sich aktuell in Umsetzung befinden würden. Bundesminister Özdemir sprach wie zuvor seine Thüringer Ressortkollegin vom Bürokratieabbau als „eine Daueraufgabe, bei der wir weiter Tempo brauchen“.

Waldkrise: Bund muss sich an Kosten beteiligen

Weitere Themen, mit denen sich die AMK beschäftigte, waren etwa die Kosten und das Management der Afrikanischen Schweinepest oder die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR). Özdemir hat die EU-Kommission aufgefordert, den Anwendungsstart der EUDR um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2025 zu verschieben. Dafür erhielt er Rückendeckung von seinen Länderkollegen, nicht zuletzt, weil Deutschland diesbezüglich alles andere als ein „Risikoland“ sei.

Einstimmig forderten die Länder den Bund auf, über den Klima- und Transformationsfonds Mittel für Maßnahmen gegen die Waldkrise sicherzustellen.

Risikomanagement in der Landwirtschaft: Mehrgefahrenversicherungen gefordert

Ein weiterer Schwerpunkt galt dem Risikomanagement in der Landwirtschaft durch Mehrgefahrenversicherungen. Hier fordern die Länder den Bund auf, sich über die GAK an der Finanzierung geförderter Versicherungsprämien zu beteiligen. Auch erwarten die Länder, dass Özdemir EU-Nothilfen für die vom Frost geschädigten Obst- und Weinbauern nach Deutschland lenkt.

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Vor dem Tagungshotel der AMK: Vertreter des TBV im Gespräch mit der AMK-Vorsitzenden, Thüringens Agrarministerin Susanna Karawanskij. © TBV
Vor dem Tagungshotel der AMK: Vertreter des TBV im Gespräch mit der AMK-Vorsitzenden, Thüringens Agrarministerin Susanna Karawanskij. © TBV

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