Thüringer Agrarstrukturgesetz: Reaktionen auf Karawanskij-Entwurf
Es wird wohl kein Durchmarsch für das Thüringer Agrarstrukturgesetz: Erste Reaktionen aus Verbänden und dem Landtag auf den Regierungsentwurf reichen von Kritik an Details bis hin zu Grundsätzlichem. Weitere ostdeutsche Länder wollen Agrarstrukturgesetze vorlegen – mit unterschiedlichem Tempo.
Von Frank Hartmann
Nachdem Verbänden Ende voriger Woche der von Agrarministerin Susanna Karawanskij (Linke) vorgestellte Entwurf für ein „Thüringer Agrar- und Forstflächenstrukturgesetz“ zur Stellungnahme zugeleitet wurde, zeigte sich der Thüringer Bauernverband (TBV) aufgrund der Komplexität noch zurückhaltend mit einer Einschätzung.
Dies betreffe insbesondere die Regelungen zur Genehmigungspflicht und zum Beanstandungsrecht von Share Deals. Die neue Grenze von einem Hektar, bei der Pacht- und Kaufflächen angezeigt bzw. genehmigt werden sollen, sei aufgrund der Kleinteiligkeit in Thüringen zu hoch angesetzt. Der TBV spricht sich für die Beibehaltung der Grenze von 0,25 ha aus.
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Thüringer Bauernverband: Zweifel an Wirkung der Preisbremse
In der Tat weist der erste Thüringer Agrarstrukturbericht darauf hin, dass im Grundstücksverkehr ab einem Hektar 35 bis 40% der Flächen unter dem Radar gehandelt würden. Zudem kritisiert der TBV, dass die Verwaltung sehr viel Entscheidungsfreiheit und Ermächtigungen erhalten soll. Grundsätzlich zweifelt man an der preisdämpfenden Wirkung, weil Erschließungsträger und Kommunen beim Flächenkauf von der „Preisbremse“ befreit würden.
Für die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Mitteldeutschland zeigte sich Reiko Wöllert froh, dass es nach langer Zeit des Wartens einen Entwurf gebe. Auch die AbL kritisiert die Ein-Hektar-Grenze als zu hoch. Nicht geregelt sei der Zugang zu Land für Hobbylandwirte oder Existenzgründer ohne landwirtschaftlichen Hintergrund. Dies wolle man einfordern.
Bei Geschäften mit Share Deals vermisse man klare Kriterien, wann sie versagt werden müssen. Bliebe es beim Entwurf, erwartet die AbL so gut wie keine Regulierung. Wöllert fordert, dass ein im Landtag verbessertes Gesetz noch dieses Jahr verabschiedet wird. Die Regierungsfraktion der Grünen kündigte an, im parlamentarischen Verfahren Maßnahmen, die Flächenkonzentrationen und den Erwerb von Boden als Anlage-und Spekulationsobjekt verhindern, noch mehr herauszustellen.
Für die Koalitionspartner von der Linken-Fraktion soll das Gesetz verhindern, dass Landwirte „nur noch als Pächter vom Großkapital die Flächen bewirtschaften“. Dem Flächenerwerb durch nicht-landwirtschaftliche Investoren über Anteilverkäufe sollte ein Riegel vorgeschoben werden. Die CDU-Fraktion, deren Stimmen für eine Verabschiedung gebraucht werden, geißelte das „linke Agrarstrukturreformgesetz“ als Eingriff in Eigentumsrechte der Landwirte.
Weitere Agrarstrukturgesetze: Unterschiedliches Tempo in den Ländern
Auch Sachsen erarbeitet ein Agrarstrukturgesetz, dessen Eckpunkte bereits Verbänden vorgestellt wurde. Auf Anfrage teilte das von den Grünen geführte Fachministerium in Dresden mit, dass man mit dem Gesetz beabsichtige, „regional ansässige Landwirte zu privilegieren – soweit dies EU-und verfassungsrechtlich möglich ist“.
Die erste Kabinettsbefassung „soll im Frühjahr erfolgen“. Ähnlich verhält es sich beim ebenso von den Grünen geführten Brandenburger Agrarministerium. Es diskutierte in den vergangenen Tagen mit den Verbänden die Eckpunkte eines vorläufigen Entwurfes.
Aus dem von der CDU geleiteten Agrarministerium in Magdeburg hieß es, dass die Landesregierung noch in dieser Legislatur die Diskussion über ein Agrarstrukturgesetz zu einem Ende führen wolle. Dem Fachministerium in Mecklenburg-Vorpommern zufolge werde man sich aufgrund anderer Prioritäten voraussichtlich erst in der zweiten Hälfte der Legislatur, die 2026 endet, damit beschäftigen. Inhaltlich orientiere sich das SPD-geführte Schweriner Ministerium dann an Bandenburg und Sachsen, hieß es.