Ausbau der Windenergie

Vorrang für mehr Windkraft in Thüringen

In der zweiten Jahreshälfte soll ein erster LEP-Entwurf vorliegen, der unter anderem neue Vorschläge für das Ausweisen von Windvorranggebieten unterbreiten will. (c) Frank Hartmann
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In zwei Jahren soll ein in Teilen geändertes Landesentwicklungsprogramm in Kraft treten. Dies will unter anderem den stockenden Ausbau der Windenergie forcieren.

Von Frank Hartmann

Schulen und Verkehr im ländlichen Raum sowie der Ausbau der Windenergie sollen im Landesentwicklungsprogramm (LEP) neu bewertet werden. Dafür kündigte Agrarministerin Susanna Karawanskij eine Teilfortschreibung des bestehenden LEP an. Dem vom Landtag beschlossenen Leitbild für die Neugliederung der Gemeinden folgend, sollen alle neu gebildeten Gemeinden, die bis 2035 eine prognostizierte Einwohnerzahl von mindestens etwa 6.000 erreichen, als Grundzentrum gelten: „Wenn sich Gemeinden freiwillig zu größeren und leistungsfähigen Strukturen zusammenschließen, können sie mehr Angebote der öffentlichen Daseinsvorsoge wie Schulen, Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten bieten“, so die Ministerin.

Aktualisieren will man zudem die Kriterien für den Ausbau der Windkraft in Thüringen. Zentral ist dabei die Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen. Dies war, ist und bleibt ein hochemotionales Thema für viele Menschen in den Dörfern. Die rot-rot-grüne Minderheitsregierung beabsichtigt, die planungsrechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass mindestens ein Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete zur Verfügung stehen. Zwar gibt es einen sogenannten Windenergieerlass, der genau das vorschreibt. In den aktuellen Plänen der vier Planungsregionen spiegelt sich dies mit einer Ausnahme allerdings nicht wider.

Mehr WIndkraft in Thüringen: weit vom Ziel entfernt

So sind in Mittelthüringen 0,63 % der Fläche in zwölf Vorranggebieten ausgewiesen: In Südwestthüringen sind es 0,35 % (9 Vorranggebiete), in Nordthüringen 1,2 % (24) und in Ostthüringen 0,4 % (22). Damit würden landesweit derzeit nur 0,6 % der Fläche für die Windenergienutzung bereitstehen, stellt die „Metastudie: Potenziale Vorranggebiete Wind“ fest, die im Vorjahr im Auftrag des Umweltministeriums erstellt wurde und Grundlage für die Diskussion um den LEP sein soll.

Der Ostthüringer Windenergieplan war im vorigen November vom Verwaltungsgericht Gera zurückgewiesen worden, weil dieser Vorranggebiete zu restriktiv bestimmt hatte. Auch vergaßen die Ostthüringer, das zwischenzeitlich vom Landtag geänderte Waldgesetz, das Windräder im Wald verbietet, zu berücksichtigen.

Laut der Untersuchung besitzt eine Windpräferenzraumstudie aus dem Jahr 2015 eine hohe Aussagekraft. Unter Einbeziehung des Waldes wären danach in Nordthüringen 1,31 % der Flächen als Windvorrangflächen geeignet, in Mittelthüringen 1,40 %, in Ostthüringen 0,78 % und in Südwestthüringen 0,61 %. Schließt man hingegen die Waldgebiete aus, wird folgende Verteilung empfohlen: Nordthüringen 1,59 %, Mittelthüringen 1,71 %, Ostthüringen 0,58 % und Südwestthüringen 0,31 %. In der Variante ohne Wald müssten landesweit statt zusätzlich rund 6.000 ha etwa 8.000 ha neu ausgewiesen werden.


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Ohne Wald mehr Land für Windenergie in Thüringen

Für Nord- und Mittelthüringen seien bei der Betrachtung ohne Waldnutzung höhere Flächenanteile erforderlich, weil in den anderen Regionen große Flächenpotenziale wegen Bewaldung wegfielen. Die Studienmacher gehen bei ihren Annahmen von einem Abstand zur Wohnbebauung von mindestens 1.000 m aus.

Bedauerlicherweise nehmen die LEP-Absichten des Agrarministeriums die jüngsten Empfehlungen aus dem Landtag, Ackerland vor Gewerbegebieten besser zu schützen, nicht auf. Bis zum 8. April kann in der ersten öffentlichen Anhörungsrunde zum LEP noch darauf hingewiesen werden.


Informationen zum LEP-Verfahren gibt es hier


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