Das Waldgesetz in Thüringen wird geändert. Damit wird es fast unmöglich, Windräder im Forst zu bauen. (c) IMAGO/Jochen Tack

Waldgesetz für Thüringen: Windräder im Forst kaum mehr möglich

In Thüringen wird das Waldgesetz geändert. Die Opposition hat sich gegen die Regierung durchgesetzt und mit der Änderung de facto erreicht, dass im Forst keine Windkraft-Anlagen errichtet werden dürfen.

Von Frank Hartmann

Das Thüringer Waldgesetz ist geändert worden. CDU, AfD und die fraktionslosen Abgeordneten stimmten dem von der FDP initiierten Gesetzentwurf zu, der Nutzungsartänderungen des Waldes deutlich erschweren will. Ende Oktober war schon eine Beschlussempfehlung des Agrarausschusses mit der Mehrheit der Oppositionsstimmen ergangen. Für die Regierungsfraktionen, die das Vorhaben scharf kritisierten, kommt die Änderung einem „De-facto-Verbot“ für Windkraft auf Forstflächen gleich.

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Thüringer Waldgesetz: Bundesverfassungsgericht kippt Pauschalverbot

Auch wenn Windräder in den geänderten Passagen explizit nicht genannt werden, zielt das Gesetz auf dieselben ab. Bereits im Dezember 2020 war das Waldgesetz auf Initiative der Opposition dahingehend geändert worden. Das seinerzeit formulierte Pauschalverbot von Windkraftanlagen in Thüringens Wäldern kippte im vorigen Jahr das Bundesverfassungsgericht. Daher nun ein erneuter Anlauf, dem eben falls verfassungsrechtliche Bedenken anhaften.

Das geänderte Waldgesetz sieht vor, dass im Falle von Anträgen auf Nutzungsartänderungen des Waldes, also etwa die Errichtung von Windkraftanlagen, die Genehmigungsbehörden eine Interessenabwägung vornehmen müssen. Dabei „sind insbesondere die Möglichkeit der Aufforstung geschädigter Waldflächen sowie die Nutzung von Alternativflächen für das der Umwandlung zugrundeliegende Vorhaben einzubeziehen“.

Das muss nicht heißen, dass kein Windrad gebaut werden kann. Im Streitfall dürfte der Passus aber Verwaltungsgerichte beschäftigen, die in der Regel keine schnellen Urteile fällen.

Waldgesetz: Ausnahmen könnten zur Regel werden

Bei Nutzungsänderungen sollen dem Gesetz zufolge Ausgleichsaufforstungen, „nicht auf für den landwirtschaftlichen Betrieb bestimmten Flächen vorgenommen werden“. Damit werden Ausgleichsmaßnahmen künftig arg eingeschränkt oder unmöglich. Dafür bietet das Waldgesetz aber nach wie vor Ausnahmen an, die unter Umständen zur Regel werden könnten. Denn finden sich keine Flächen für Ausgleichsaufforstungen, kann über die zweckgebundene Walderhaltungsabgabe ein finanzieller Ausgleich geleistet werden.

Länder sollen selbst entscheiden dürfen

Ministerin Susanna Karawanskij erklärte, dass man die nun verschärften Instrumente im Grunde bereits kenne und deutlich mehr Bürokratie erwarte. Der CDU-Fraktion warf sie vor, auf ein totales Verbot von Windkraft im Wald abzuzielen, was der Entschließungsantrag der Union offenbare. In diesem, mit den Stimmen der Opposition verabschiedeten Antrag, der keine rechtliche Bindung besitzt, spricht sich der Landtag gegen die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald aus. „Absoluten Vorrang“ vor Nutzungsänderungen müsse die Wiederbewaldung von Schadflächen besitzen.

Die Landesregierung soll sich beim Bund für eine Öffnungsklausel im Baugesetz stark machen, damit Länder in Eigenregie über die Flächen für den Windkraftausbau entscheiden können. Auch soll die Landesregierung bis Ende Februar 2024 erklären, dass der ThüringenForst keine Windräder aufstellt oder Dritten Landesflächen dafür überlässt.

Thüringer lehnen Windkraft mehrheitlich ab

In der Debatte argumentieren die Vertreter der Opposition, dass ein intakter Wald mehr für den Klimaschutz leiste als Windräder und eine Mehrheit der Thüringer Windkraft im Wald ablehnen würde. Der Landesregierung warfen sie Versagen beim Ausbau der erneuerbaren Energien vor. Die regierungstragenden Fraktionen wiederum warfen der Opposition unter anderem vor, energieintensiven Betrieben im waldreichen Ost- und Südthüringen Windkraft zu verwehren. Ohne Windkraft im Wald drohe im Zuge des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes ein massiver Ausbau in Mittel- und Nordthüringen.

In einem ungewöhnlichen Vorgang hatte Landtagsdirektor Jörg Hopfe die Abgeordneten in einem Schreiben gebeten, noch nicht über das Gesetz abzustimmen. Der wissenschaftliche Dienst des Landtags war mit einer juristischen Einschätzung beauftragt worden, um verfassungsrechtliche Bedenken aus den Anhörungen zu prüfen. Diese Bewertung war zur Landtagssitzung noch nicht abgeschlossen. Auf das Ergebnis wollten die Oppositionsparteien nicht warten.

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