Fleischwirtschaft in MV übt Kritik an Gesetzentwurf
Unternehmen der Fleischwirtschaft in MV unterstützen das Ziel, Werkverträge abzuschaffen und faire Arbeitspraktiken zu sichern. Sie beklagen aber auch massive Eingriffe in unternehmerische Freiheit aufgrund Verfehlungen Einzelner.
Elf Unternehmen der Fleischwirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns haben den Entwurf des Arbeitsschutzkontrollgesetzes der Bundesregierung für bessere Bedingungen von Beschäftigten in der Schlacht- und Verarbeitungsindustrie kritisiert. Man unterstütze die Absicht, Werkverträge und die Schattenseiten von Sub-Sub-Unternehmen wie schlechte Bezahlung und mangelhafte Unterkünfte abzuschaffen. „Der vorliegende Gesetzentwurf geht jedoch weit über das Ziel hinaus, Arbeitnehmer zu schützen und faire Arbeitspraktiken in allen Betrieben herzustellen“, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme, die am Dienstag von der Marketinggesellschaft der Agrar- und Ernährungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern (AMV) veröffentlicht wurde.
Fleischwirtschaft in MV sieht sich im Wettbewerb Benachteiligt
Mit dem Gesetz werde „aufgrund der Verfehlungen Einzelner massiv in die unternehmerischen Freiheiten der Betriebe eingegriffen“. Es sei zu befürchten, dass exportabhängig arbeitende Betriebe durch die geplanten Eingriffe am Weltmarkt benachteiligt würden. Für Betriebe, die für den inländischen Markt produzierten, werde es fast unmöglich, auf Nachfragespitzen zu reagieren. Nach Einschätzung der Unternehmen wird es bei Inkrafttreten des Gesetzes in der jetzigen Fassung zu „spürbaren Preissteigerungen für Fleisch und Fleischprodukte kommen“.
In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass die Fleischwirtschaft in MV nicht vergleichbar sei mit der in anderen Bundesländern mit mehreren Tausend Arbeitnehmern in Werkverträgen. Hierzulande seien bei keiner Kontrolle unkorrekte Bezahlung oder Verstöße gegen die selbst auferlegten Regeln zur Abwehr der Corona-Pandemie festgestellt worden. „Alle Arbeitnehmer haben Arbeitsverträge nach deutschem Recht, überall greifen das deutsche Versicherungsgesetz und die Berufsgenossenschaft“, heißt es in der Stellungnahme. Darin fordern die Unterzeichner, dass Leiharbeit möglich bleiben müsse. Sie sei „unverzichtbar“ für Wachstum in den Unternehmen und um saisonale Nachfragespitzen abzudecken. Die Unternehmen sagten zu, Werkverträge in Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung zu beenden und die Beschäftigten zum 1. Januar 2021 zu übernehmen.
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Lohnschlachtung muss bleiben
Weil in Mecklenburg-Vorpommern regionale Schlachtkapazitäten kaum vorhanden wären, sei Lohnschlachtung hier eine Dienstleistung für ansässige Landwirte und Bio-Vermarkter, die erhalten werden müsse. Die Stellungnahme unterzeichnet haben u. a. Die Rostocker Fleisch- und Wurstspezialitäten, Blömer Fleisch, Danish Crown Teterow, LFW Ludwigsluster Fleisch und Wurstspezialitäten, die Mecklenburger Landpute, das Nordfrische Center Fleischwerk Edeka Nord und Plukon Brenz. red