Zuschüsse der SVLFG

Förderung für Gesundheitsschutz sichern

Das geht einfacher und sicherer: Auch Radwechselwagen als Hilfsmittel bei der Montage sind förderfähig. (c) imago images / Westend61
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Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau fördert ab dem 1. April wieder den Kauf ausgewählter Produkte, die zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz beitragen. Die Fördersumme ist begrenzt – schnell sein lohnt sich also.

Für die Förderung beim Kauf ausgewählter Produkte, die zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit beitragen, stellt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) 400.000 Euro zur Verfügung. Die Aktion startet am 1. April 2020 und endet, sobald die Gelder aufgebraucht sind. Die Vergabe erfolge nach der Reihenfolge der Antragseingänge, wie die SVLFG mitteilt. Einen Antrag können all diejenigen stellen, die mit ihrem Unternehmen in der Land- wirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind. Jährlich ist eine Förderung pro Unternehmen möglich.


Förderung der SVLFG beantragen: So geht es

  1. Den komplett ausgefüllten Antrag einreichen. Es können nur Anträge berücksichtigt wer-den, die ab dem 1. April 2020 gestellt werden.
  2. Die Förderzusage abwarten.
  3. Danach das Produkt kaufen und die Rechnung einreichen. Anschaffungen vor dem1. April 2020 können nicht gefördert werden.

Das kann von der SVLFG gefördert werden

Der Kauf folgender Produkte wird mit 30 Prozent der Anschaffungskosten gefördert, jedoch höchstens bis zur Maximalförderung, die für das jeweilige Produkt gilt:

ProduktMaximalförderung
Kamera-Monitor-System100 €
Radwechselwagen600 €
Kühlweste80 €
Teleskopstange mit Totholzkralle200 €
Ausrüstung für Königsbronner Anschlagtechnik (KAT)500 €
Slackline-Set15 €
Anti-Ermüdungsmatte50 €
Stehhilfe40 €
Halsfangrahmen mit Schwenkgitter200 €
Fang-/Behandlungsstand für Rinder400 €
Großballenraufe mit Sicherheitsfangfressgitter400 €
Leitungsortungsgerät300 €
Podestleiter300 €
Nachrüstung von Schlepperaufstiegen bei Altschleppern (bis Baujahr 1980)100 €
Gebläse unterstützter Atemschutz nach DIN-EN 12941 / 12942300 €

Was gefördert wird und welche Anforderungen an die Produkte gestellt werden, ist auf der Website der SVLFG genau beschrieben. Dort stellt die SVLFG pünktlich zum 1. April auch das Antragsformular zur Verfügung. Die Unterlagen sind dann per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder per Fax an 0561 785-219127 zu übermitteln.