Gesetzentwurf

Julia Klöckner will Kükentöten beenden

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Julia Klöckner hat heute einen Gesetzentwurf zur Beendigung des Kükentötens vorgelegt. Damit soll das Töten von Eintagsküken in Deutschland verboten werden. Diese gängige Praxis, eine unrentable Aufzucht zu umgehen, würde dadurch beendet.

Ein Gesetz soll das Töten von Eintagsküken (das sogenannte Kükentöten) in Deutschland verbieten. Agrarministerin Julia Klöckner hat dazu heute einen Gesetzentwurf im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) präsentiert. Die übliche Praxis, männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen zu töten, weil ihre Aufzucht unwirtschaftlich ist, würde dadurch beendet.

Gesetzt der Zustimmung im Bundestag wäre Deutschland mit dem Gesetz zur Beendigung des Kükentötens weltweit Vorreiter. Laut BMEL gibt es bisher in keinem anderen Land ein solches Gesetz. Nur Frankreich habe bereits signalisiert, ebenfalls aus dem Kükentöten aussteigen zu wollen. Den Brütereien bzw. Geflügel haltenden Betrieben stünden stünden nach Auffassung des BMEL marktreife Alternativen zur Geschlechtsbestimmung im Brutei bis Ende 2021 zur Verfügung.

Kükentöten Beenden: Geschlechtsbestimmung wird weiter erforscht

Derzeit arbeiten alle marktreifen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei in einem Zeitraum vom 9. bis 14. Bebrütungstag. Insgesamt wird ein Küken 21 Tage ausgebrütet. Es wird dennoch weiter geforscht, um zu einem noch früheren Zeitpunkt die Geschlechtsbestimmung im Ei vornehmen zu können. Der Entwurf von Julia Klöckner gehe im Sinne des Tierschutzes aber noch einen Schritt weiter. Die bestehenden Verfahren sollen als Brückentechnologie eingesetzt und weiterentwickelt werden. In einem zweiten Schritt sieht das Gesetz nach dem 31. Dezember 2023 dann ein Verbot des Tötens von Hühnerembryonen im Ei bereits nach dem 6. Bruttag vor.

Kükentöten Beenden: AUch Handel in der Pflicht

Bundesministerin Julia Klöckner sagte hierzu am Mittwoch: „Die Konsequenz aus dem Gesetz soll nicht sein, dass mehr Eier aus Ländern zu uns importiert würden, die über einen Ausstieg noch nicht einmal nachdenken. Unser Anspruch ist ein anderer: Wir wollen hier in Deutschland Tierschutz und Wirtschaftlichkeit zusammenbringen, klare Perspektiven schaffen. Dabei steht auch der Handel in der Pflicht. Mit der Umstellung seines Sortiments kann er ein klares Bekenntnis gegen das Kükentöten abgeben – er hat es in der Hand, ob er Eier aus heimischen Brütereien anbietet, in denen das Kükentöten nicht mehr erlaubt ist oder solche aus Ländern, in denen das weiterhin der Fall ist.“ red