Offiziell: Düngeverordnung gilt ab 1. Mai

(c) Sabine Rübensaat
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Der Bundesrat hat Ende März die Novelle der Düngeverordnung beschlossen. Heute wurde sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit treten die neuen Düngeregeln ab 1. Mai in Kraft.

Der Bundesrat hat am 27. März dem Verordnungsentwurf zur weiteren Verschärfung der Düngeverordnung zugestimmt. Heute (30. April) wurde die Verschärfung der Düngeverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt sie zum 1. Mai in Kraft.

Wesentliche Änderungen, die ab dem 1. Mai gelten

Auch wenn man die EU-Kommission vom Aufschub bei der Neuausweisung der roten Gebieten und den damit u.a. verbundenen Düngeabschlag von 20 % überzeugen konnte – diese werden erst ab 1. Januar 2021 gültig – sind bereits ab morgen Änderungen für die Praxis verpflichtend. Zu den sofort geltenden Anforderungen an die Landwirtschaft zählt z. B. die Aufzeichnungspflicht zu Düngemaßnahmen binnen zwei Tagen nach deren Durchführung. Da die Frühjahrsdüngung jetzt bereits abgeschlossen ist, kommt dies als erstes bei der Qualitätsgabe zum tragen. Außerdem gelten von nun an schärfere Regelungen zur Düngung von Flächen mit Hangneigungen von ≥ 5 %.

Für die Praxis ab Herbst 2020 relevant

Wesentliche Änderungen betreffen beispielsweise die Düngebedarfsermittlung einer Kultur. Bei der Herbstdüngung gilt mit Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung erstmals das tatsächliche Ertragsmittel der letzten fünf Jahre als Basis. Bei der Planung der Frühjahrsdüngung 2021 muss mit der Novelle erstmals die Herbstdüngung von Raps und Wintergerste angerechnet werden.

Auf Grünland und im Futterbau sind nach der verschärften Düngeverordnung vom 1. September bis 1. November nur noch maximal 80 kg gesamt-N/ha aus Wirtschaftsdüngern zulässig. Zudem sind Sperrfristen für Festmist von Huf- und Klauentieren sowie für phosphorhaltige Düngemittel vom 1. Dezember bis zum 15. Januar vorgeschrieben.



Finanzielle Unterstützung für Investitionen

Bei der Umsetzung der neuen Dünge-Regelungen gebe es für Landwirte finanzielle Unterstützung vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, wie das Ministerium mitteilt. Schwerpunkt werde dabei die Förderung von Investitionen in Lagerung, Ausbringungstechnik und Aufbereitung von Gülle im Rahmen eines neuen Bundesprogramms sein. red


Wir informieren künftig fortlaufend über die aktuellen Anforderungen der verschärften Düngeverordnung und deren Umsetzung in der Praxis.