Lösung beim Kastenstand in Sicht?
Im festgefahrenen Streit um die Haltung von Sauen im Kastenstand zeichnet sich eine Lösung ab. Nun könnte der Bundesrat schon am 5. Juni die neue Verordnung beschließen. (aktualisiert)
Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben sich auf einen Kompromissvorschlag zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verständigt, über den aller Voraussicht nach bereits in der kommenden Woche im Plenum des Bundesrates entschieden wird. Der Antrag habe gute Chancen, angenommen zu werden, heißt es auf Länderseite. Das berichtete der Pressedienst Agra-Europe (AgE) heute Nachmittag.
Acht Jahre Übergang für Kastenstand im Deckzentrum
Um den Kastenstand hatte sich in den letzten Monaten ein regelrechter Glaubenskrieg entwickelt. Streitpunkt war vor allem die Frage, wie das im Magdeburger Urteil verlangte ungehinderte Ausstrecken der liegenden Sau zu gewährleisten ist. Während praxisnahe Forschungen zeigen, dass Körperkontakt zu anderen Tieren für die Sau offenbar keine Einschränkung darstellt, fordert das Urteil, ein Ausstrecken ohne Kontakt zum Tier in der Nachbarbuchte zu ermöglichen.
Die Einigung sieht nun vor, dass mit Inkrafttreten der Verordnung im Deckzentrum das ausgestreckte Liegen der Sauen in Seitenlage ohne bauliche Hindernisse ermöglicht werden muss. Ein anderes Schwein soll dabei kein Hindernis darstellen. Erst nach Ablauf einer achtjährigen Übergangsfrist soll das vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg geforderte „ungehinderte Ausstrecken in Seitenlage“ in Kraft treten. Damit wäre es nicht erforderlich, sofort die Zahl der Sauen im Deckzentrum zu reduzieren. Im Abferkelbereich sollen die Vorgaben des OVG-Urteils allerdings bereits unmittelbar verbindlich sein.
Betriebe mit weniger als zehn Sauen bleiben außen vor
Geeinigt haben sich die beiden Länder auf verkürzte Übergangsfristen für die Haltung im Deckzentrum. Danach soll die Sauenhalter innerhalb von drei Jahren ein Umbaukonzept vorlegen müssen. Nach weiteren zwei Jahren soll ein Bauantrag gestellt werden müssen. Bis zur Umsetzung der Baumaßnahme soll der Landwirt anschließend drei Jahre Zeit bekommen. Schließlich sind für Härtefälle weitere zwei Jahre vorgesehen. Betriebe, die die Sauenhaltung aufgeben wollen, sollen dies binnen drei Jahren verbindlich erklären müssen. Sie sollen dann die Sauenhaltung mit dem Kastenstand noch zwei Jahre weiterführen dürfen. Für Betriebe mit weniger als zehn Sauen sollen weiterhin Ausnahmen gelten.
Zwei Länder mit Auftrag zum Kompromiss
Anfang März hatten Bund und Länder zum wiederholten Male über einen Kompromiss zum Kastenstand für die künftigen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verhandelt. Als die Runde wieder keine Lösung fand, wurden Schleswig-Holstein (Landesregierung aus CDU/Grüne/FDP) und Nordrhein-Westfalen (CDU/FDP) beauftragt, einen Kompromissvorschlag zu erarbeiten. Ein erster Versuch scheiterte. Offenbar kam man sich in der Frage des berührungslosen Ausstreckens nicht näher. Somit kam die Nutztierhaltungsverordnung auch beim Bundesratsplenum Anfang Mai noch nicht auf die Tagesordnung. Nun aber liegt ein Kompromiss vor. Damit er in der nächsten Woche auf die Tagesordnung in der Länderkammer kommt, muss mindestens ein Bundesland den Antrag stellen. Das geschieht in der Regel erst, wenn die Aussichten auf eine Mehrheit als ausreichend eingeschätzt werden. ste
Nachtrag (28. Mai, 14 Uhr): Auf der Sonder-Agrarministerkonferenz haben sich die Bundesländer offenbar darauf verständigt, den Verordnungsentwurf auf die Tagesordnung der Bundesratssitzung am Freitag nächster Woche zu setzen. Den Antrag dafür wird Nordrhein-Westfalen allein stellen. Schleswig-Holstein, obwohl es den Kompromiss mit ausgearbeitet hat, will sich nicht als Antragsteller anschließen. Die Bereitschaft, dem Verordnungskompromiss dann im Plenum zuzustimmen, habe Kiel jedoch signalisiert, heißt es aus Teilnehmerkreisen der AMK.