Vogelgrippe: Erster H5N8-Fall in Geflügelhaltung nachgewiesen

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Nachdem auch in Schleswig-Holstein die Tierseuche H5N8 (Vogelgrippe) bei Wildvögeln grassiert, ist sie jetzt auch in einer Geflügelhaltung im Kreis Nordfriesland amtlich festgestellt worden.

Heute ist in einer Geflügelhaltung im Kreis Nordfriesland die anzeigepflichtige Tierseuche des Subtyp H5N8 (auch Vogelgrippe genannt) amtlich festgestellt worden. Bereits seit mehreren Tagen grassiert die Geflügelpest an der Westküste Schleswig-Holsteins – vor dem heutigen Nachweis jedoch nur bei Wildvögeln. Darüber hinaus erfolgten 27 neue Nachweise in der schleswig-holsteinischen Wildvogelpopulation, wobei erstmals auch eine Wildgans aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde betroffen ist. Eine entsprechende Bestätigung hat das Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) erhalten.

Vogelgrippe in Schleswig-Holstein: Haltung von 57 Hühnern betroffen

Die betroffene Haltung auf der Hallig Oland besteht aus 57 Hühnern, von denen innerhalb kurzer Zeit acht Tiere verstarben. Alle Tiere der Geflügelhaltung werden gemäß Geflügelpest-Verordnung getötet und fachgerecht entsorgt. Um den Ausbruchsbetrieb sind gemäß Geflügelpest-Verordnung Restriktionszonen einzurichten, welche aus einem Sperrbezirk von mindestens drei und einem Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb bestehen. Dementsprechend umfasst der Sperrbezirk die Hallig Oland und das Beobachtungsgebiet u.a. Teile der Hallig Langeneß, der Insel Föhr und küstenanliegende Gemeinden des Festlandes. In diesen Zonen gelten bestimmte rechtlich vorgegebene Regelungen für Geflügelhaltungen. Diese umfassen u.a. ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden vom Kreis Nordfriesland zur Verfügung gestellt und sind der Allgemeinverfügung des Kreises zu entnehmen.

Vogelgrippe: 590 verendete Wildvögel binnen 24 Stunden

Der aktuelle Fall zeigt, wie schnell das Virus auf Hausgeflügelhaltungen bei dem derzeit hohen Infektionsdruck in der Umwelt übergreifen kann. Ich appelliere dringend an alle Geflügelhalterinnen und -halter, ihre Tiere vor dem Virus zu schützen und die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten“, sagte Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht. Allein innerhalb der letzten 24 Stunden hat der schleswig-holsteinische Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz insgesamt 590 neue verendete Wildvögel an der Westküste gezählt. Der Minister wird mit den bislang von der Geflügelpest betroffenen Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen und Rendsburg-Eckernförde jetzt zeitnah das weitere Vorgehen beraten.

Der letzte Geflügelpestausbruch in einer Hausgeflügelhaltung in Schleswig-Holstein wurde im März 2018 in einer kleinen Geflügelhaltung auf der Hallig Süderoog festgestellt.

Geflügelhalter müssen Tierbestände schützen

Alle Geflügelhalter*innen sollten ihren bestmöglich Tierbestand vor einem möglichen Erregereintrag schützen und die in der Geflügelpest-Verordnung für alle vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und/oder Tierseuchenfonds registriert worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden. red