Widerruf der Zulassung der Pflanzenschutzmittel Don-Q und TOPSIN
Verkürzte Aufbrauchfrist für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Thiophanatmethyl: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft antragsgemäß zum 19. April 2021 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Don-Q (Zulassungsnr. 006261-00) und dessen Vertriebserweiterung TOPSIN (Zulassungsnr. 006261-60).
Da der Widerruf auf Antrag des Zulassungsinhabers erfolgt, gilt nach dem Widerruf eine Abverkaufsfrist bis zum 19. Oktober 2021. Sie ergibt sich aus dem Pflanzenschutzgesetz. Die Aufbrauchfrist ergibt sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1498. Sie endet ebenfalls am 19. Oktober 2021.
Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Die Aufbrauchfrist 19. Oktober 2021 gilt für zwei weitere Pflanzenschutzmittel:
Zulassungsnr. | Handelsbezeichnung | Wirkstoff(e) | Zulassungsende | Abverkaufsfrist | Aufbrauchfrist |
006768-00 | Duett Ultra | Thiophanatmethyl + Epoxiconazol | 30.04.2020 | 30.10.2020 | 19.10.2021 |
033496-00 | Cercobin FL | Thiophanatmethyl | 31.10.2020 | 30.04.2021 | 19.10.2021 |
Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Thiophanat-methyl entsorgungspflichtig. (BVL/red)