Windenergie: 1.000 Meter Abstand zu Wohnanlagen in Brandenburg
Der Ausbau der Nutzung von Windenergie soll in Brandenburg nur außerhalb eines Radius von 1.000 Metern zur Wohnbebauung erfolgen. Das beschloss die rot-schwarz-grüne Koalition gestern in Potsdam.
Den Entwurf zum Windenergieanlagenabstandsgesetz hatte Infrastrukturminister Guido Beermann gestern vorgelegt, das Kabinett stimmte zu. Die Landesregierung nehme die Sorgen der Brandenburgerinnen und Brandenburger vor einer landschaftsverändernden Zunahme von Windrädern ernst, hieß es vonseiten der Regierung. Nun muss noch das Landesparlament zustimmen.
Landesflächen nutzbar machen
Der Ausbau erneuerbarer Energien könne nur gelingen, wenn in Brandenburg ein hinreichendes Angebot an geeigneten Flächen für Windenergieanlagen und für PV Anlagen zur Verfügung steht, ist sich die Regierung einig. Daher müsse es zunächst vor allem darum gehen, die zur Sicherung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Ausbaus von 10,5 GW für die Windenergie erforderlichen Landesflächen tatsächlich nutzbar zu machen. In diesem Zusammenhang werde auch geprüft, welche Optimierungsmöglichkeiten für die Verfahren der Regionalplanung z. B. durch Einführung zusätzlicher Planungsinstrumente bestehen.
Akzeptanz für den Windkraftausbau stärken
„Wind und Wohnen – für diese beiden bedeutsamen Themen gilt es, in Brandenburg einen Ausgleich und einen gesellschaftlichen Konsens zu schaffen. Mit dem Gesetzentwurf zu den Abstandsregelungen für Windkraftanlagen nehmen wir die berechtigten Interessen der Wohnbevölkerung auf und schaffen gleichzeitig Planungssicherheit beim Ausbau der Windkraft in unserem Land. Mit einem Schutzabstand von 1.000 Metern zu im Zusammenhang bebauten Ortsteilen mit Wohnnutzungen wollen wir den Rahmen der Bundesgesetzgebung für die Brandenburgerinnen und Brandenburger nutzen. Die Mindestabstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung trägt dazu bei, Akzeptanz für den Windkraftausbau im Land zu stärken. Das ist ein wichtiger Schritt zu einer nachhaltigen Energieversorgung in Deutschland“, so Bauminister Beermann.
Für die Zeit nach 2030 werden vor dem Hintergrund des klimapolitisch notwendigen verstärkten Ausbaus der Erneuerbaren Energien und in Übereinstimmung mit den in der Energiestrategie 2040 festzulegenden Ausbauzielen weitere Maßnahmen zu ergreifen sein. mil
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