Zuschüsse für Dorfgemeinschaftsläden
Vom Modellprojekt zum Förderprogramm: Der Aufbau von Dorfgemeinschaftsläden wird in Sachsen-Anhalt nun dauerhaft unterstützt, denn sie sind mehr als nur Lebensmittelgeschäfte.
Sogenannte Dorfgemeinschaftsläden sind mehr als nur Lebensmittelgeschäfte. Sie sind ein zentraler Treffpunkt für die Menschen, ein Ort zum Austauschen und Miteinanderreden. An solchen Orten entstehen mitunter sogar neue Ideen. Diese lassen die dörfliche Gemeinschaft zusammen- und weiterwachsen. Damit erhöht sich nicht allein die Lebensqualität für die Menschen in den Dörfern. Ebenso hilft es dabei, die Zukunft des ländlichen Raums zu sichern.
Diese Vorteile sieht das Land Sachsen-Anhalt. Es bietet die Förderung von Dorfgemeinschaftsläden nun dauerhaft an. Zuständig ist das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE). Das Ressort unterstützt mit Fördermitteln die vorbereitende Planung und das Umsetzen solcher zentralen Treffpunkte in den Dörfern.
Bis zu 90 Prozent Zuschuss
Das Landwirtschaftsministerium in Magdeburg teilte jetzt Einzelheiten zur Förderung mit. Demnach bezuschusst es vorbereitende Untersuchungen und Machbarkeitsstudien, aber auch investive Maßnahmen zum Einrichten oder zum Erweitern von DorfGemeinschaftsläden. Je nach Verfügbarkeit der entsprechenden Haushaltsmittel sei eine bis zu 90-prozentige Förderung möglich. Die Förderung setze sich aus Bundes- und Landesmitteln zusammen, sie erfolge im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK).
Anträge beim Amt stellen
Private Initiativen und Kommunen sind laut dem Ministerium aufgefordert, bis zum 26. Februar 2021 (Stichtag!) ihren Antrag auf Förderung einzureichen. Zuständige Behörde hierfür ist das jeweilige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF). Zudem stehen die Ämter rund um die Förderung zur Verfügung. Es soll laut Ministerium im Jahr 2021 einen weiteren Aufruf geben, um auch später im Jahr einen Antrag stellen zu können. Ab diesem Jahr werden die Vorhaben über die Richtlinien RELE 2014-2020 gefördert. Die Abkürzung steht für die etwas sperrige Bezeichnung „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020“.
Die notwendigen Antragsunterlagen sind im Internet abrufbar auf den Seiten des Agrarministeriums Sachsen-Anhalt unter der Rubrik Dorfgemeinschaftsladen oder auf dem Agrarförderportal des Landes.
Modellvorhaben aus 2019
Im Sommer 2019 hatte das Magdeburger Landwirtschaftsministerium bereits ein Modellvorhaben zu Dorfgemeinschaftsläden ins Leben gerufen. Aus insgesamt 13 eingereichten Projektskizzen waren sechs Vorhaben ausgewählt und mit einer Fördersumme in Höhe von zusammen rund 300.000 Euro unterstützt worden. Drei investive Vorhaben hierzulande konnten so bereits unterstützt werden. Dies sind im Einzelnen der Dorfladen Deersheim, Körnigs Bauernladen in Dessau-Mosigkau und das Taubenhaus in Lindenberg. Außerdem erhielten drei Konzepte für Dorfgemeinschaftsläden jeweils einen Zuschuss.