Windkraft und BVVG: Ein Sturm kommt auf
Ein Landgericht hat die bundeseigene BVVG zur Rückzahlung der Vergütung für einen Windkraftstandort verurteilt. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht.
Von Franz-Christoph Michel, Rechtsanwalt
Eine 2008 geflossene Zahlung muss dem Landwirt erstattet werden. Zur Erinnerung: Mit Urteil vom 14. September 2018 hat der Bundesgerichtshof die Unwirksamkeit der sogenannten Windkraftklausel festgestellt. Die bundeseigene Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) hatte zuvor 75 % und mehr der Standortvergütung für Windkraftanlagen auf Flächen, die vergünstigt erworben wurden, für sich beansprucht und in sehr vielen Fällen auch bekommen.
Nach dem Urteil des BGH haben sich viele betroffene Grundstückseigentümer an die BVVG gewandt und eine Rückzahlung gefordert. Soweit die Zahlung an die BVVG nicht mehr als drei Jahre zurücklag, hat die BVVG in der Regel auch den damals erhaltenen Betrag den Grundstückseigentümern erstattet. Das waren nach deren Angaben bislang circa 20 Mio. €.
Kurze Frist gilt nicht
In allen Fällen, in denen die sogenannte regelmäßige Verjährung von drei Jahren nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verstrichen war, verweigert die BVVG eine Rückzahlung. Das sind sehr viele Fälle. Die BVVG weigert sich zu Unrecht, stellte das Landgericht Berlin jetzt in einem bemerkenswerten Urteil fest. Der Anspruch verjährt demnach erst in zehn Jahren nach der Zahlung und nicht schon nach drei Jahren.
In einer in einem Rechtsstaat nur schwer erklärlichen Weise hat sich die BVVG trotz ihrer Funktion als staatliche Privatisierungsstelle darauf berufen, dass der Rechtsgrund für die Zahlung nicht die unwirksame Windkraftklausel sei. Vielmehr hätten der Grundstückseigentümer und der Windkraftbetreiber angeblich aus freien Stücken die dreiseitigen Gestattungsverträge mit der BVVG geschlossen und dafür der BVVG auch den Großteil der Standortvergütung gezahlt. Das waren regelmäßig mehrere 100.000 bis hin zu Millionen Euro.
Urteil zur Windkraft: BVVG-Berufung kommt sicher
Dem hat das Landgericht nunmehr eine klare Absage erteilt. Die Gestattungsverträge mit der BVVG sind nur im Zusammenhang mit der Windkraftklausel in den Grundstückskaufverträgen zu verstehen und bilden eine Einheit. Die Unwirksamkeit der Windkraftklausel führt damit zur Unwirksamkeit des Gestattungsvertrags und damit zur Pflicht der BVVG, die hierauf erhaltene Zahlung zurückzuzahlen.
Dieser Anspruch verjährt aufgrund des direkten Zusammenhangs mit dem Grundstückskaufvertrag erst nach zehn Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die BVVG wird voraussichtlich gegen dieses Urteil wie üblich Berufung einlegen, um zumindest Zeit zu gewinnen. Denn auch die zehn Jahre Verjährungsfrist verstreicht in vielen Fällen in Kürze.
Jetzt schnell handeln
Alle Grundstückseigentümer, die selbst oder durch den Windkraftanlagenbetreiber in den letzten zehn Jahren Zahlungen aus Gestattungsverträgen an die BVVG geleistet haben, sollten unbedingt diesen Anspruch jetzt geltend machen. Die Verjährung wird aber nicht durch die Forderung gegen die BVVG verhindert, sondern nur durch eine gerichtliche Geltendmachung. Viele Landwirte haben es versäumt, innerhalb von zehn Jahren den überbezahlten Kaufpreis von der BVVG zurückzufordern.
Es ist zu befürchten, dass viele betroffene Grundstückseigentümer die Rückforderung der Zahlungen für die Windkraftnutzung auf die lange Bank schieben und am Ende verjähren lassen. Wer erst auf die Rechtskraft dieses Urteils wartet, wird möglicherweise dann feststellen, dass sein Anspruch nun doch verjährt ist. Der schon mehrfach erteilte Rat, unverzüglich die BVVG in Anspruch zu nehmen – allein schon damit auf den Anspruch Zinsen gezahlt werden – wird deshalb dringend nach diesem Urteil des Landgerichts Berlin wiederholt.
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