Winterdienst: Wer darf womit Schneeschieben?
Winterzeit ist Schneeschiebezeit: Landwirte haben die Möglichkeit, Winterdienst durchzuführen und Schnee zu schieben. Für so manchen generiert das ein dringend nötiges Zusatzeinkommen, doch es gibt einiges zu beachten.
Wer darf mit welchem Führerschein Schneeschieben, und welche Versicherung braucht man dafür? Der Kreisbauernverband Landvolk Göttingen hat das Thema aufgegriffen und die wichtigsten Fragen rund um den Winterdienst beantwortet.
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Führerschein L und T reicht
Nach § 6 Absatz 5 der Fahrerlaubnisverordnung ist der Winterdienst ein land- und forstwirtschaftlicher Zweck. Deshalb reicht der Führerschein L oder T zum Schneeschieben mit dem Traktor. Für Einsätze abseits der Straße, zum Beispiel Parkplatzräumen, bei Kommunen, Gemeinden oder Gewerbeunternehmen gilt das auch.
Winterdienst und KFZ-Steuern?
Zugmaschinen und Anhänger von Land- oder Forstwirten sind zur Pflege von öffentlichen Grünflächen oder zur Straßenreinigung von der Kfz-Steuer nach § 3 Nr. 7 e) Kraftfahrzeug-Steuergesetz befreit, wenn der Auftrag dazu von der Gemeinde oder Gemeindeverbänden kommt. Der Winterdienst gehört auch zur Straßenreinigung. Trotzdem ist eine Rücksprache mit der zuständigen Behörde (Straßenbaulastträger) sinnvoll.
Schneeschieben für Gewerbe!
Wenn Landwirte Parkplätze von Gewerbebetrieben räumen und dafür entlohnt werden, gilt die Ausnahme der Steuerbefreiung nicht. Der Traktor wäre mindestens für einen Monat Kfz-steuerpflichtig. Eine formlose Meldung an das Hauptzollamt reicht.
Versicherung informieren
Der Landwirt sollte mit seiner Kfz-Haftpflichtversicherung klären, ob der Winterdienst versichert ist. Da schnell Schäden (zum Beispiel Gullideckel aufgeschoben, Straßen beschädigt) beim Winterdienst entstehen können, ist zusätzlich auch eine Versicherung über die Gemeinde sehr wichtig. Bevor man den Auftrag bei der Gemeinde annimmt, sollte die Absicherung geklärt sein. Deshalb vorher mit der Versicherung sprechen und schriftlich bestätigen lassen.
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